Frage an Florian Hahn bezüglich Verbraucherschutz

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Florian Hahn
CSU
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Frage von Johann V. •

Frage an Florian Hahn von Johann V. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Hahn,

hier und an anderer Stelle äußern sich klar gegen Genmais "Wir wollen keine Gentechnik auf den bayerischen Feldern“.
Im Bundestag stimmten Sie und die CSU jedoch gegen eine Beschlussempfehlung der Grünen aufgrund „… unzureichender Begründung“, was letztlich zu einer Enthaltung der Bundesrepublik bei der Abstimmung im EU Parlament führt und den Weg für Genmais 1507 frei macht.
Jetzt hoffen Sie, dass deutsche Gesetze nicht durch EU-Verordnungen ausgehebelt werden und Genmais entsprechend doch bei uns angebaut werden darf.

Meine Fragen:
1. Warum hat die CSU dann nicht selbst eine Beschlussempfehlung im Bundestag gegen Genmais eingebracht?
2. Was haben Sie, bzw. die CSU aktiv gegen die Einführung von Genmais durch die EU unternommen
3. Womit begründen Sie, dass die erwartete EU-Verordnung pro Genmais das bestehende deutsche Gentechnikgesetz unberührt lässt?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Vogel,

Vielen Dank für ihre Nachricht vom 16.03.2014, in der Sie mich auf das Thema Abstimmung über die Beschlussempfehlung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ansprechen.

Die CSU vertritt im Einklang mit unseren Wählerinnen und Wählern die Linie, keine Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen zu gestatten. Die grundsätzliche Haltung der CSU zur grünen Gentechnik bleibt unverändert. Wir erkennen die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung gegenüber der grünen Gentechnik an. Das konnten wir auch im Koalitionsvertrag der Großen Koalition festschreiben. Wir wollen keine Gentechnik auf den bayerischen Feldern. Diese Position steht im Einklang mit dem Willen unserer Wählerinnen und Wähler sowie der Bäuerinnen und Bauern.

Wie Sie richtig bemerkten, wurde die Beschlussempfehlung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von uns aufgrund unzureichender Begründung abgelehnt. Auch durch eine Zulassung von Mais 1507 würde es nicht zu der von den Grünen befürchteten Erhöhung von Glufosinatanwendungen kommen. Denn die Anwendung von glufosinathaltigen Pflanzenschutzmitteln in Mais ist in Deutschland seit November 2013 nicht mehr zugelassen. Der Antrag auf Anbauzulassung wurde aus wissenschaftlicher Sicht sehr sorgfältig bewertet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat insgesamt sechs befürwortende Stellungnahmen zu diesem Antrag abgegeben. Die in der Stellungnahme der EFSA vom 18. Oktober 2012 enthaltenen Empfehlungen zum Risikomanagement zur Vermeidung einer möglichen Entwicklung von Resistenzen wurden nicht berücksichtigt.

Dennoch ist derzeit kein Grund erkennbar, warum die Maislinie 1507 in Deutschland angebaut werden sollte. Das deutsche Gentechnikgesetz stellt einen sicheren Rahmen für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen dar und legt strenge Haftungsregeln fest.

Auf europäischer Ebene hat die griechische Ratspräsidentschaft dazu am 02. März 2014 ein Zwei-Phasen-System vorgeschlagen, das nationale Anbauverbote erleichtern soll: Nach einer eingehenden Prüfung auf mögliche Umweltschäden durch die europäische Aufsichtsbehörde EFSA kann ein Mitgliedstaat einen Saatgutkonzern vor der EU-Genehmigung ohne Angabe von Gründen auffordern, das betreffende Land von der Zulassung auszunehmen. In einer zweiten Phase nach der Zulassung kann ein Mitgliedstaat zudem für das gesamte Land oder Teile des betreffenden Landes ein Anbauverbot beantragen. Die CSU unterstützt diesen Vorschlag einer Opt-Out Lösung für einzelne Länder nachdrücklich und steht weiterhin zu ihren im Koalitionsvertrag getroffenen Aussagen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Hahn MdB

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