Frage an Florian Hahn bezüglich Gesundheit

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Florian Hahn
CSU
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Frage von Alexander S. •

Frage an Florian Hahn von Alexander S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hahn,

wie kann es sein das es in Deutschland legal ist Homosexualität mit Elektroschocks in sog. Schmerztherapien zu "heilen" zu versuchen? Wie kann es sein das es überhaupt von der Gesetzesgebung toleriert wird das eine Person mit welchen Methoden auch immer versucht die Sexualität einer Anderen zu verändern?

Mich würden sehr ihre Gedanken zu diesem Thema, sowie ihre politische Haltung hierzu interessieren.

In fassungslosem Entsetzen,
A. S.

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CSU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Bundesregierung verurteilt Homosexuellen- und Transfeindlichkeit. Sie wird jeder Form von Diskriminierung entschieden entgegenwirken. Die Bundesregierung vertritt weiterhin und eindeutig im Einklang mit dem Weltärztebund und der Bundesärztekammer (BÄK) die Auffassung, dass Homosexualität keine Krankheit ist und daher auch keiner Behandlung bedarf. Der Weltärztebund stellt in seiner Entschließung von 2013 (https://www.wma.net/policies-post/wma-statement-on-natural-variations-of-human-sexuality/) klar fest, dass es unethisch für Ärztinnen und Ärzte sei, sich an sog. Konversions- oder Reparationstherapien zur Behandlung von Homosexualität zu beteiligen („unethical for physicians to participate during any step of such procedures“). Eine Konversionstherapie stellt aus diesen Gründen auch keine Leistung dar, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung in der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet werden darf. Auch das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten, das am 26. Februar 2013 in Kraft getreten ist, soll dazu beitragen, dass Patientinnen und Patienten im Hinblick auf eine Behandlung umfänglich informiert und aufgeklärt werden. In dem Gesetz wurden die Rechte von Patientinnen und Patienten erstmalig in einem einheitlichen Gesetz gebündelt und gestärkt. Das Arzt-Patienten-Verhältnis wurde als eigener Vertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzlich verankert und damit auch wesentliche Rechte der Patientinnen und Patienten wie z. B. das Recht, über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufgeklärt zu werden. Hierzu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken einer medizinischen Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Eine nicht erfolgte oder nicht ordnungsgemäße Aufklärung führt zu der Unwirksamkeit der Einwilligung und kann für die Patientin oder den Patienten einen Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Die Bundesregierung setzt beim Schutz insbesondere junger Menschen vor unangemessenen und gegebenenfalls für sie schädlichen Therapie- und Beratungsangeboten (insbesondere bei der sog. Konversionstherapie) auf die frühzeitige sachgerechte Aufklärung und Information. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützt dies im Auftrag der Bundesregierung durch die Bereitstellung verschiedenster Informationen, die junge Menschen in ihrem Selbstwertgefühl und in der Entwicklung ihrer sexuellen Identität stärken. Dabei geht sie davon aus, dass Sexualität integraler Bestandteil von körperlicher und seelischer Gesundheit ist. Die Medien und Maßnahmen der BZgA motivieren u. a. zur Akzeptanz und Toleranz unterschiedlicher Lebensstile, Lebensentwürfe und sexueller Orientierungen. Durch Aufklärungsmedien, wie z. B. die Broschüre "Heterosexuell? Homosexuell? Sexuelle Orientierung und ComingOut" wird das Selbstbewusstsein von Menschen jeder sexuellen Orientierung gefördert. Auch in anderen Broschüren wird das Thema Konversionstherapie kritisch aufgegriffen: In der Broschüre „Sexuelle Vielfalt und Coming-out. Ein Ratgeber für Jugendliche“ (erscheint im Herbst 2018) und in der Broschüre: „Sexuelle Vielfalt und Coming-out. Ein Ratgeber für Eltern“ (erscheint im Herbst 2018). Beide Broschüren warnen vor einer Konversionstherapie und stufen sie als gefährlich ein. Das Online-Portal LIEBESLEBEN der BZgA (www.liebesleben.de ) informiert ebenfalls kritisch über die Konversionstherapie.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Hahn MdB

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