Werden Sie sich bitte in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird?!

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Florian Ritter
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Frage von Meike L. •

Werden Sie sich bitte in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird?!

Sehr geehrter Herr Ritter,
wie kann es sein, dass bei geflüchteten Kindern, die ohne Eltern in unserem Wohlstand im Überfluss in Deutschland ankommen und als Flüchtlinge anerkannt werden, zwar ihre Eltern nachziehen dürfen, aber ihre Geschwister in der Regel nicht mitkommen dürfen. Familien bleiben dadurch über Jahre getrennt. Insbesondere berührt mich, dass für geflüchtete Kinder, deren Eltern gestorben sind, die Chancen, ihre Geschwister wiederzusehen, besonders schlecht sind. Das ist unnötig grausam!
Meine Frage an Sie ist: Werden Sie sich in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird?
Hierüber würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
M. L.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau L.  
 
vielen Dank für Ihre Frage. Da dieses Thema eine Bundesangelegenheit ist, habe ich als Abgeordneter des Bayerischen Landtages keinen unmittelbaren Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren, da der Bayerische Landtag hierbei nicht eingebunden wird. Deshalb ist diese Antwort mit Carmen Wegge, MdB abgestimmt und entspricht meiner inhaltlichen Positionierung in dieser Frage.   

Das von Ihnen angesprochene Problem des Geschwisternachzugs war auch Thema in den Koalitionsverhandlungen. Derzeit wird an den entsprechenden Gesetzesänderungen gearbeitet. Sie werden Teil des sog. „zweiten Migrationspaketes“ der Ampel-Koalition sein. 

Wir werden die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen gleichstellen. Das bedeutet, dass auch subsidiär Geschützte wieder das Recht auf Familiennachzug bekommen. Die Unterscheidung zwischen den Flüchtlingen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind, und denen, die subsidiären Schutz haben, wird wieder abgeschafft. 

Wir werden darüber hinaus beim berechtigten Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen die minderjährigen Geschwister nicht zurücklassen. 

Wir befinden uns darüber hinaus gerade in einem Gesetzgebungsverfahren zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren. Beschleunigte und digitalisierte Verfahren sind für alle, die auf ihre Familie warten, dringend notwendig. 

Sie sehen also: die SPD wird dieses Thema innerhalb der Bundesregierung angehen. Auch als Landtagsabgeordneter hatte ich immer wieder mit Einzelfällen zu tun, bei der die derzeitige Regelung beim Nachzug von Geschwistern (insbesondere minderjährigen) schlimme Folgen für die Familien hatte. Daher ist mir eine rasche Änderung der Gesetzeslage auch ein persönliches Anliegen. 

Ich hoffe damit Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Florian Ritter