Wir im Bundesministerium der Finanzen und in der FDP-Bundestagsfraktion werden uns weiter dafür einsetzen, diese Regelung abzuschaffen. Ob wir einen entsprechenden Regelungsvorschlag in das Jahressteuergesetz 2024 einarbeiten oder in ein anderes Gesetzesvorhaben steht noch nicht fest.
Der Gesetzentwurf sieht ein Inkrafttreten zum 1. April 2024 vor. Zu diesem Datum soll auch die neue Behörde errichtet werden. Die Vorbereitung für die Aufbauphase ab dem 1. April laufen derzeit.
Wir setzen uns seitens der Koalition weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass das Wachstumschancengesetz, das derzeit noch von CDU und CSU im Bundesrat blockiert wird, schnellstmöglich beschlossen wird. Bund und Länder arbeiten zudem gemeinsam daran, die Software für die Steuerverwaltung bundesweit zu vereinheitlichen und zu modernisieren, so dass Probleme, wie Sie sie geschildert haben, hoffentlich bald der Vergangenheit angehören.
Um die Empfehlungen der von mir geleiteten Fokusgruppe [...] umzusetzen, planen wir im Laufe dieses Jahres das Gesetzgebungsverfahren durchzuführen.
Richtig ist, dass das FDP-Konzept der Aktienrente, bei dem die Bürger individuelle Beiträge in den Kapitalstock einzahlen und dafür Eigentum an den damit erworbenen Fondsanteilen erwerben, damit noch nicht umgesetzt ist.
Auch wir in der FDP-Bundestagsfraktion halten die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften weiterhin für verfassungsrechtlich problematisch und weisen darauf auch regelmäßig unsere Koalitionspartner hin.