Was ändern Sie an Ihrer Finanzpolitik, nachdem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt.

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Florian Toncar
FDP
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Frage von Chris M. •

Was ändern Sie an Ihrer Finanzpolitik, nachdem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt.

Sehr geehrter Herr Toncar,

nicht nur FDP Wähler fragen sich, warum Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG unter einem FDP Bundesfinanzministerium immer noch Bestand hat.

Gedenken Sie endlich als liberale Partei Profil in der derzeitigen Riegierung zu zeigen, nachdem das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?

https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/5025793

MfG

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FDP

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften und zum Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz über die Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Verlustverrechnung.

Auch wir in der FDP-Bundestagsfraktion halten die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften weiterhin für verfassungsrechtlich problematisch und weisen darauf auch regelmäßig unsere Koalitionspartner hin. Im Zuge des Ende letzten Jahres beschlossenen Zukunftsfinanzierungsgesetzes haben wir die Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung angestrebt, darüber aber keine Einigung mit den Koalitionspartnern erzielt. Wir bleiben an dem Thema dran und werden auch mit Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz weiter auf eine Abschaffung der Regelung drängen.

In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar

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