Frage an Frank Diefenbach bezüglich Tourismus

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Frank Diefenbach
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Frage an Frank Diefenbach von Tilman K. bezüglich Tourismus

Guten Tag,

in Michelstadt (Odenwaldkreis) wurde ein Aussichtshügel unter Az. N/IV20-00502/16-11 zu 00885-09 v. 06.5.2010 genehmigt. Vgl. Foto aus 2017 http://www.igsz.de/WKA/Hill-ODW-2017.png (© bei mir), d.h., daß der südöstlich Ihres Wohnortes Vielbrunn liegende Hügel im Laufe der zeit schon wesentlich höher geworden ist.

- Wie beurteilen Sie dies hinsichtlich der Vermeidung von Eingriffen in die Landschaft (§13 BNatSchG), z.B. im Vergleich z.B. zu einem Aussichtsturm?

- Wie ist das Vorhaben nach Maßgabe des Schutzes des Außenbereiches (§35 Baugesetzbuch) auf einem im Flächennutzungsplan als Wald dargestellten Areal baurechtlich darstellbar?

- Wäre die v.g. Rechtslage hilfreich für Menschen, die ähnliches an anderem Orte realisieren wollten?

- Würden Sie sich insoweit im Landtag dafür einsetzen, daß generell in Hessen im Interesse von mehr Sicht auf's (Bundes-) Land mehrere solcher Aussichtshügel angelegt werden?

Vielen Dank für Ihre Antworten

TK

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Antwort ausstehend von Frank Diefenbach
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