Frage an Frank Heinrich bezüglich Soziale Sicherung

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Frage von Steffen B. •

Frage an Frank Heinrich von Steffen B. bezüglich Soziale Sicherung

Zu Anfrage vom 31.12.2009

Zu Frage 1:

Nur weil ich bei der GEZ gemeldet bin, empfange ich nicht automatisch das Staatliche Fernsehen der BRD. Also ist die Gebührenpflicht damit noch nicht Rechtens. Für die Bezahlung der GEZ ist damit keine Nennenswere Gegenleistung verbunden.

Zu Frage 2:

Was nutzt mir die GEZbefreiung, wenn ich mir die Kabelgebühr nicht leisten kann?
Um die GEZbefreiung ging es mir in meiner Frage ja auch nicht.

Was für Sinn macht es, wenn ich für ein neuartiges Rundfunkgerät befreit bin, aber trotzdem ein anderes Gerät (Radio, TV) extra befreien muss? Zumal der Beleg von Harz IV eh schon bei der GEZ vorliegt.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Brosche,

vielen Dank für Ihre erneute Kontaktaufnahme.

Grundsätzlich kann ich nur wiederholen, dass folgende von Ihnen angeführte Einwände auf die Erhebung der GEZ-Gebühr keinen Einfluss haben:

Es spielt keine Rolle, ob Sie
(1) Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter nutzen,
(2) Ihr Rundfunkgerät überhaupt nutzen und wenn ja, in welchem Umfang,
(3) die Leistungen über Antenne, Kabel, Satellit, DVB-T oder aus dem Internet empfangen.

Wie ich Ihrer Antwort entnehme, sind Sie jedoch bereits von der GEZ-Gebühr befreit. Falls Sie den Nachweis, dass Sie Anspruch auf die Befreiung haben, für weitere Geräte noch einmal erbringen müssen, ist das sicher etwas mühsam. Andererseits ist es auch ein kleiner Aufwand im Vergleich zum längerfristigen Ergebnis. Ihren Fall im Einzelnen zu prüfen, steht mir nicht zu. Daher möchte ich an dieser Stelle nur allgemein um ein wenig Verständnis für die notwendigen bürokratischen Abläufe werben.

Schließlich zum Kern Ihrer Frage: Sie möchten wissen, ob die staatlichen Leistungen für Hartz IV-Empfänger auch die Übernahme von Kabelanschluss-Gebühren beinhalten. Nach Auskunft der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit und sicher auch Ihren eigenen Erkundungen entsprechend, zählt die Übernahme der TV-Gebühren nicht zum zusätzlichen Leistungsumfang für Hartz IV-Empfänger, sondern muss aus den Regelsätzen bestritten werden.

Ehrlich gesagt, bin ich froh, dass dem so ist. Wir leben in Zeiten, die nicht einfach sind. Die Befürchtungen und Ängste der Menschen sind keineswegs unbegründet. Gerade hat die Bundesregierung Pläne für ein umfangreiches Sparpaket vorgelegt - und zwar nicht, weil sie gern sparen möchte, sondern weil sie es dringend muss! Der Etat des Ressort für Arbeit und Soziales, aus dem wie Sie wissen auch Ihre Leistungen bezahlt werden, ist der größte im Bundeshaushalt. Über Akzentsetzungen innerhalb des Sparpaketes kann man und wird man diskutieren, auch die Themen Steuererhöhungen und Subventionsabbau dürfen kein Tabu sein. Und doch gilt: sparen müssen alle! Ich wünsche mir, dass wir alle uns dieser Verantwortung bewusst sind.

Für eine Vertiefung dieser Diskussion stehe ich Ihnen jederzeit gern in meinem Chemnitzer Büro zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Heinrich