Frage an Frank Heinrich bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Frank Heinrich
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Frage an Frank Heinrich von Kai T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Heinrich,

der Begriff Hartz IV soll nach dem Willen von Frau Dr. von der Leyen abgeschafft werden, weil er negativ besetzt ist. Die Koalition unternimmt aber nichts, wenn aufgrund von Begrifflichkeiten arbeitende Menschen diskriminiert und diskreditiert werden. Ca. 826.000 Mitarbeiter in der Zeitarbeitsbranche werden von Kritikern der Zeitarbeit als "Leiharbeiter" bezeichnet. Leihe ist gem. BGB die aber die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache (BGB §§ 598 - 606). Mit der Verwendung des Begriffs "Leiharbeiter" werden MitarbeiterInnen zu einem Objekt herabgewürdigt und versachlicht. Sie tun nichts, um Mitarbeiter in der Zeitarbeitsbranche vor Herabwürdigungen zu schützen und etwas an der Verwendung des Begriffs "Leiharbeit" und den damit verbundenen negativen Assoziationen zu ändern. Das 40 Jahre alte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), in dem das Wort Leiharbeit verwendet wird, sollte dringend geändert werden. In aktuellen Tarifverträgen der Branche wird sowohl vom DGB als auch vom Bundesverband Zeitarbeit (BZA) nur von Zeitarbeit gesprochen. Auch die Unternehmen und Mitarbeiter der Branche sehen sich als Zeitarbeitsunternehmen bzw. ZeitarbeitnehmerInnen. Niemand sollte berechtigt sein, motivierte MitarbeiterInnen mit falschen Begrifflichkeiten zu diskriminieren. Der BZA fordert, die Verwendung der Begriffe "Zeitarbeit, Zeitarbeitnehmer, Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieb" im AÜG und anderen Gesetzen anstelle der bisherigen Bezeichnungen "Leiharbeit, Leiharbeitnehmer, Verleiher und Entleiher" zu ersetzen, da die geforderten Bezeichnungen im allgemeinen Sprachgebrauch eingeführt sind und die diskriminierenden und im Wortsinn irreführenden Begriffe "Leiharbeit, Leiharbeitnehmer, Verleiher und Entleiher" vermeiden. Warum wollen Sie hart arbeitenden Menschen nicht den gleichen Schutz vor negativ besetzten Begriffen zukommen lassen wollen, wie nicht arbeitenden Menschen, und einen Gesetzentwurf zur Änderung des AÜG einbringen?

MFG

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Thiele,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. Mit dem, was Sie sagen, bin ich sehr einverstanden. Den Begriff "Leiharbeit" bewerte ich ähnlich kritisch wie Sie. Es ist mir auch unangenehm, dass teilweise sogar Gewerkschaften diesen Begriff verwenden. Ich werde das Thema in die AG Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einbringen und hoffe, Ihnen bald weitere Informationen geben zu können.

Ich würde mich freuen, wenn wir in Kontakt blieben - gern über meine Website oder meinen monatlich erscheinenden Newsletter, für den Sie sich hier anmelden können: http://www.frankheinrich.de/plus/newsletteranmeldung.html .

Nochmals vielen Dank für Ihre konstruktive Meinung.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Heinrich