Frage an Frank Heinrich bezüglich Soziale Sicherung

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Frank Heinrich
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Frage an Frank Heinrich von Frank S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Heinrich,

basierend auf Ihrer Tätigkeit im Ausschuss Arbeit und Soziales habe ich eine Frage an Sie.
Als zukünftiger" Bürgerarbeiter" , konnte mir bisher keine erschöpfende Auskunft zu einer "Entschädigung" für diese Tätigkeit gegeben werden.
Gibt es verbindliche Festlegungen zu diesem Thema und wo sind diese nachzulesen.

Mit freundlichen Grüßen

F.Scholz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Scholz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales habe ich mich mit dem Instrument der „Bürgerarbeit“ bereits intensiv auseinandergesetzt. Meine Stadt Chemnitz nimmt nicht an dem Programm teil, und deshalb könnten wir leider noch keine praktische Erfahrung damit sammeln. Ich habe mich jedoch kundig gemacht und Folgendes zu Ihrer Frage recherchieren können:

Bei der „Bürgerarbeit“ wird ähnlich wie bei einer Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Arbeitslosenversicherungspflicht abgeschlossen. Es handelt sich hierbei also um normale sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Daher wird im Falle der „Bürgerarbeit“ keine Entschädigung, sondern ein normales Arbeitsentgelt ausgezahlt. Nach Angaben des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) soll das Arbeitsentgelt bei 30 Wochenstunden mindestens 900 Euro betragen. Die konkrete Höhe des Entgelts wird jedoch im Einzelfall bestimmt und richtet sich nach der Vereinbarung im konkreten Arbeitsvertrag.

Die Finanzierung der „Bürgerarbeit“ erfolgt durch Bundesmittel und ESF-Mittel des Bundes (insgesamt rd. 1,3 Mrd. €). Der Arbeitgeber/Träger des Bürgerarbeitsplatzes erhält die Mittel per Zuwendungsbescheid. Die Fördermittel werden direkt an den Arbeitgeber gezahlt, der mit dem Teilnehmer den Arbeitsvertrag abschließt. Der Arbeitgeber übernimmt insoweit alle Verpflichtungen, die sich hieraus ergeben und ist daher u. a. auch zur Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahme Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) verpflichtet.

Da es sich hier um ein Modellprogramm des BMAS handelt, sind einige Informationen zu diesem Thema auf der Homepage des Ministeriums zu finden. Abschließend möchte ich sie noch auf eine Broschüre des BMAS diesbezüglich aufmerksam machen:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Pressemitteilungen/buergerarbeit-faq.pdf?__blob=publicationFile

Mit freundlichen Grüßen

Frank Heinrich