Frage an Frank Heinrich bezüglich Recht

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Frage von Dieter K. •

Frage an Frank Heinrich von Dieter K. bezüglich Recht

Wie stehen Sie zur Tatsache, dass kürzlich ein Naumburger Gericht Sicherungsverwahrten, also potentiell gefährlichen Straftätern, das recht auf Raumgrößen von 20 m² zuzüglich Bad und Küchenzeile zusprach?

Beachten Sie dabei bitte die entstehenden fixen und laufenden Kosten sowie die Therapiekosten für den Steuerzahler.

Setzen Sie dies bitte auch ins Verhältnis zu der Tatsache, dass z.B. mein pflegebdürftiger Vater (Rollstuhlfahrer) in Chemnitz in einer DRK-Langzeit-Pflegeeinrichtung einen Raum von ca. 12 m² sowie eine mit einem zweiten Mitbewohner zu nutzende Nasszelle nutzen muß. Meine Eltern und wir Kinder sowie die Pflegeversicherung zahlen für diese "Luxus-Unterbringung und Pflege" nicht unerhebliche Summen an das DRK (insgesamt weit mehr als 1500,-€/Monat).

Ist uns also ein rechtskräftig verurteilter Verbrecher mehr wert als älterer, aber pflegebedürftiger Bürger, der sich in seinem Leben keine Straftat zu Schulde kommen ließ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kuhnert,

Sie sprechen zwei sehr wichtige Themen an, nämlich den Themen Gerechtigkeit und Vergleichbarkeit. Die Lebenssituation Ihres Vaters und die erheblichen finanziellen Lasten sind eine schwere Bürde, die sie gemeinsam tragen müssen. Wenn man dann sieht, dass es anderen besser geht, dann fühlt man sich ungerecht behandelt. Ja, das verstehe ich sehr gut.
Für den Gesetzgeber ist es aber letztlich nicht möglich, eine solche "moralische Ungerechtigkeit" aufzulösen. Er muss sich an vergleichbaren Lebenssituationen orientieren. Die vergleichbare Bezugsgröße für den Menschen in Sicherheitsverwahrung, der ja ein eben nur "potentieller" Straftäter ist, ist der Wohnraum, der auch einem Hartz-IV-Empfänger zusteht.
Dagegen haben Kranken- und Pflegeversicherung andere Bezugsgrößen. Die sehr hohen Kosten entstehen vor allem durch das Betreuungspersonal, die Höhen für eine Zuzahlung orientieren sich am Einkommen / Vermögen der Familie.
Die beiden geschilderten Situationen sind (leider) nicht vergleichbar.

Mit freundlichen Grüßen und dem Bedauern, Ihnen keine erfreulichere Auskunft geben zu können

Frank Heinrich, MdB