Frage an Frank Heinrich

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Frank Heinrich
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Frage von Michael H. •

Frage an Frank Heinrich von Michael H.

Sehr geehrter Herr Heinrich,

ich habe prinzipiell nichts gegen den Grundsatz, wer viel leistet, soll viel dafür bekommen. Und Sie als Berufspolitiker haben unbestritten ein hohes Arbeitspensum und auch viel Stress. Leider habe ich noch nie verstanden, wieso sich die Berufsgruppe der Politiker, die Höhe der Diäten selbst festlegen kann. Nun glaubte ich meinen Augen nicht, als ich in einem Artikel http://www.welt.de/politik/deutschland/article125069884/Bundestag-beschliesst-hoehere-Diaeten-fuer-Abgeordnete.html las, dass ein Großteil der Mitglieder des Deutschen Bundestages für eine Diätenerhöhung von 10% zugestimmt hat, so auch Sie. Ebenfalls habe ich mit Erstaunen gelesen, dass es bald zu einer Art Automatismus bei der Anpassung der Diäten an das allgemeine Lohnniveau kommen soll. Können Sie mir bitte sagen, wie Sie Ihre Zustimmung moralisch rechtfertigen? Denn wie kann es sein, dass zum Beispiel eine junge Erzieherin, die unbestritten eine hohe Verantwortung trägt und auch großem Stress ausgesetzt ist, nach TVöD http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/sue?id=tvoed-sue-2013i&matrix=1 ein Monatsentgelt von ca. 2200 € bekommt. Bleiben unterm Strich nach Abzug von Sozialversicherung und Lohnsteuer ca. 1600 - 1700 €. Und Sie haben nun einer Erhöhung der Diäten, um 830 € auf 9082 € monatlich zugestimmt. Woran machen Sie die Verhältnismäßigkeit von Arbeit zu Verdienst fest? Ist denn die Arbeit von so vielen Menschen in Deutschland, die im Grunde durch die enormen Steuerabgaben auch Ihre Diäten finanzieren, nichts mehr wert? Ich bitte Sie um Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hauschild

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Sehr geehrter Herr Hauschild,

entgegen der häufig gehörten Meinung, dass es ein Wunsch des Bundestages sei, sich die Diäten selber zu erhöhen, ist dies eine Verpflichtung durch das Bundesverfassungsgericht. Den Abgeordneten wäre es lieber, eine vergleichbare Berufsgruppe zu nehmen und die Gehaltsentwicklung analog dem Öffentlichen Dienst zu gestalten. Einen solchen Automatismus lehnt das BVerfG ab. Das Parlament ist gehalten, die Erhöhungen selbst zu beschließen, eben um diesen Beschluss auch zu begründen. Daher danke ich Ihnen für Ihre Nachfrage, sie ist nicht bequem, entspricht aber dem demokratischen Ansinnen.

Die derzeitige Erhöhung setzt einen Vorschlag um, den eine unabhängige Kommission erarbeitet hat. Sie folgt damit ebenfalls einem Urteil aus Karlsruhe, das bereits 1995 ein Gesetz zur Neuregelung der Abgeordnetenbezüge beschlossen hat. Wenn man Einkommen verschiedener Berufsgruppen vergleicht, kann man schnell vermeintliche Ungerechtigkeiten feststellen. Die Vergleichsgruppe für die Entschädigung eines MdB wäre das Gehalt eines Bundesrichters. Hinter deren Besoldung blieben die Abgeordneten seit Jahren zurück, daher jetzt die Aufstockung. Die Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung halte ich für fair, denn es kann ja auch nach unten gehen; hier habe ich Ihren Einwand nicht verstanden.

Noch zwei allgemeine Anmerkungen und eine persönliche:
Auch Abgeordnete zahlen Lohnsteuer. Und zur Neuregelungen der Altersversorgung, die mit der Erhöhung einhergeht: Hier sehe ich noch weiteren Handlungsbedarf, um sie der demographischen Entwicklung anzupassen, die Absenkung des Rentenniveaus und das Heraufsetzen der Altersgrenze sind Schritte in die richtige Richtung. Persönlich möchte ich noch auf Ihre Frage nach meiner Moral antworten. Ich denke, dass nicht die Höhe eines Einkommens moralisch bedenklich ist. Vielmehr muss ich moralisch mit mir vereinbaren können, was ich mit dem Geld mache, das ich verdiene. Seien Sie versichert, dass ich den Umgang mit meinem Geld sehr verantwortlich gestalte.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Heinrich