Sind die Übergangsgelder zu hoch und noch angemessen?

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Frank Müller-Rosentritt
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Frage von Elisabeth B. •

Sind die Übergangsgelder zu hoch und noch angemessen?

Sehr geehrter Herr Müller-Rosentritt
Abgeordnete erhalten nach ihren Ausscheiden aus dem Bundestag Übergangsgelder - unabhängig, ob sie selbst auf das Mandat verzichtet haben oder nicht wieder gewählt wurden. Dies ist im Grundsatz richtig, wobei ein freiwilliger Verzicht hier ggf. anders behandelt werden sollte als ein Mandatsverlust.
Die Höhe beträgt längstens 18 Monate über 10.000 EUR, was einem Vielfachen des Höchstsatzes im ALGI beträgt. Wie rechtfertigen Sie eine solch immens hohe Versorgung auf Kosten des Steuerzahlers? Warum kann aus Ihrer Sicht der Satz der Übergangsgelder, also der Rückkehr in einen Beruf, nicht so behandelt werden wie bei jedem anderen Arbeitnehmer?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau B.,

ich danke Ihnen für Ihre Frage auf dem Portal „Abgeordnetenwatch“ und antworte Ihnen gerne:

„Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung", heißt es in Artikel 48 des Grundgesetzes. Dieser Anspruch, der Grundlage des freien Mandats ist und Voraussetzung dafür, nicht parallel zum Mandat einer weiteren Beschäftigung nachgehen zu müssen, endet mit dem Ausscheiden aus dem Bundestag.

Wer aus dem Bundestag ausscheidet, hat Anspruch auf Übergangsgeld. Für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag erhält die/der Abgeordnete einen Monat Übergangsgeld in Höhe der Abgeordnetenentschädigung. Gedeckelt ist die Bezugsdauer bei 1½ Jahren. Ab dem zweiten Monat werden alle Erwerbs- und Versorgungseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet. Die Kandidatur für den Bundestag soll somit jedem möglich sein und bei der Beendigung des Mandates dieser/diesem ehemaligen Abgeordneten einen Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern helfen.

Für mich zählt hinsichtlich einer angemessenen und auskömmlichen Finanzierung eines Abgeordneten, inklusive Übergangsgeld, vor allem, dass jeder die Chance hat, sich um ein Mandat zu bewerben, weil die Voraussetzungen ihr/ihm dies ermöglichen. Wir wollen ein Parlament, dass einen Querschnitt der Bevölkerung hinsichtlich unterschiedlicher Ausbildungen, differenzierter Berufe, Lebenserfahrung, hinsichtlich verschiedener sozio-demographischer und sozio-ökonomischer Parameter darstellt. Das Übergangsgeld stellt dabei letztlich einen Betrag dar, der es Menschen ermöglicht, ihren bisherigen Beruf für einige Jahre zugunsten der Ausübung des Mandats zu „unterbrechen“. Das hat nicht selten auch mit der Bereitschaft auf Verzicht eines langfristigen Entwurfs eines Lebensplans zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Müller-Rosentritt

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