Bevorzugt Deutschland ukrainische Flüchtlinge?

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Frank Schwabe
SPD
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Frage von Lara J. •

Bevorzugt Deutschland ukrainische Flüchtlinge?

Sehr geehrter Herr Schwabe,
Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verbietet eine Ungleichbehandlung aufgrund verschiedener Kriterien (Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiöse/politische Anschauung),
1. Warum und konkret nach welchen deutschen Gesetzes (das GG verbietet doch Ungleichbehandlung !) werden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine unbürokratischer, d.h. besser, behandelt, als Kriegsflüchtlinge aus Syrien ?
2. Wie erklären Sie, dass die meisten ukrainischen Flüchtlinge ausgerechnet in Russland aufgenommen wurden, nicht in Polen oder Deutschland, wie suggeriert wird?
https://www.focus.de/politik/ausland/millionen-menschen-auf-der-flucht-ausgerechnet-in-russland-sind-die-meisten-ukrainischen-fluechtlinge_id_190735852.html
3. EU Statistik bestätigt: Selenskyj hat 27,3% (!) an Zustimmung verloren, die Rechten sind unter ihm zur stärksten Kraft geworden. Nächstes Jahr sind dort Wahlen, besteht Grund zu ernster Sorge?
https://politpro.eu/de/ukraine

L. J.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau J.,

jeder hat das gleiche Recht auf Asyl in Deutschland. Geflüchtete aus allen Ländern werden nach gleichen Verfahren beurteilt und bekommen die gleichen Leistungen. Jedoch kann gesetzlich geregelt werden, dass bestimmte Gruppen unter bestimmten Voraussetzungen zu bestimmten begrenzten Zeiten pauschal einen Aufenthaltsstatus bekommen. Das ist beispielsweise bei den geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern derzeit der Fall. Sie erhalten ein auf ein bis zwei Jahre beschränktes Aufenthaltsrecht in Europa. Ganz ähnlich ist der deutsche Staat bei den geflüchteten Syrerinnen und Syrern verfahren. Sie haben pauschal einen subsidiären Schutz erhalten. 

Nichtsdestotrotz bleibt das Prinzip der Gleichbehandlung unberührt. Es gibt kein Sonderrecht auf Asyl für bestimmte Gruppen. Der Leistungskatalog für anerkannte Geflüchtete ist ebenfalls gleich unter den Geflüchtetengruppen.

Menschen Schutz vor Krieg und Gewalt zu gewähren, ist ein Menschenrecht. Wohin die Menschen flüchten, suchen sie sich dabei selbst aus. Oftmals wird die Fluchtroute gewählt, die schnell und sicher erscheint. Es wundert mich daher nicht, dass – wie in dem von Ihnen erwähnten Artikel beschrieben – viele ukrainische Menschen nach Russland geflüchtet sind.

Das bedeutet aber nicht, dass die Ukrainerinnen und Ukrainer hinter dem russischen Regime stehen. 8,05 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer haben sich seit Kriegsbeginn für die Flucht in EU-Staaten entschieden. 5,4 Millionen Menschen aus der Ukraine sind Binnenvertrieben. D.h. sie flüchten vor dem Krieg in eine sicherere Region ihres Landes. Auch das steht in dem von Ihnen erwähnten Focus-Artikel.

Als Bundestagsabgeordneter und Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates pflege ich einen engen Kontakt mit Politiker*innen, Journalist*innen und Geflüchteten aus der Ukraine. Mein Eindruck ist, dass die Ukrainerinnen und Ukrainer fest entschlossen sind, ihr Land und ihre Freiheit zu verteidigen. Die Menschen wollen in einem demokratischen Staat leben und ihre Meinung frei äußern dürfen. Deshalb verteidigen sie sich so vehement gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands.

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