Frage an Frank Steffel bezüglich Wirtschaft

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Frank Steffel
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Frage von Tanja Brigitte P. •

Frage an Frank Steffel von Tanja Brigitte P. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Steffel,

im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte im Bundestag, möchte ich mich erkundigen, wie Sie sich zu der Forderung eines generellen Frackingverbots in Deutschland positionieren.

Eine große Mehrheit der Deutschen ist für ein generelles Verbot. Meine Familie schließt sich da ein, weil wir Umweltschutz schwerwiegender sehen, als Profitinteressen. Es gibt hinreichend vernünftige Modelle und Möglichkeiten Energie in ausreichendem Maße zu gewinnen.

Ich hoffe deshalb sehr auf Ihren Einsatz für ein generelles Verbot und verbleibe mit freundlichen Grüßen

T.Puttlitz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Puttlitz,

vielen Dank für Ihre E-Mail im Zusammenhang mit Fracking in Deutschland. Ihre Befürchtungen nehme ich sehr ernst, wie übrigens auch die Bundesregierung.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht fest, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Dies gilt auch für den Einsatz der Fracking-Technologie. Bereits im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen. Die vorliegenden Regelungsentwürfe verschärfen die bestehenden, bereits sehr strengen deutschen Umwelt- und Wasserschutzvorgaben bei der Anwendung der Fracking-Technologie nochmals erheblich:

• Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb 3000 Metern Tiefe wird generell verboten.
• Fracking jeglicher Art soll in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Stellen zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten sein. In Nationalparks- und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt.
• Für jede Form von Fracking wird künftig eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend eingeführt.

Die zuständigen Bergbehörden müssen bei einer möglichen Zulassung stets das Einvernehmen mit den Wasserbehörden herstellen. Damit haben die Wasserbehörden künftig faktisch ein Vetorecht.

Klar ist: Zum jetzigen Zeitpunkt und mit dem derzeitigen Wissensstand wird es kein kommerzielles unkonventionelles Fracking in Deutschland geben. Allerdings müssen wir dabei berücksichtigen, den verfassungsrechtlich gebotenen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn offen zu halten sowie die seit Jahrzehnten praktizierte und bewährte konventionelle Erdgasförderung weiterhin zu ermöglichen.

Ich bin zuversichtlich, dass im Rahmen der parlamentarischen Beratungen ein ausgewogenes Gesetzespaket erarbeitet wird, das der Sensibilität dieses Themas gerecht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Frank Steffel