Frage an Franz-Xaver Romer bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Franz-Xaver Romer
CDU
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Frage von Karl Heinz K. •

Frage an Franz-Xaver Romer von Karl Heinz K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Romer !

wie die jüngste Forsa-Umfrage zeigt, sprechen sich 79% der Bundesbürger gegen gentechnisch veränderte Nahrungsmittel aus.
Können Sie mir bitte erklären, wieso sich Ihre Partei darüber hinwegsetzt und sich so deutlich für die schnelle Einführung der Gentechnik ausspricht?

In Ihrem Regierungsprogramm heißt es:
„Wir werden für die Entwicklung der Bio- und Gentechnologie den notwendigen und verantwortbaren Rechtsrahmen schaffen. ... Wir wollen eine konsequente 1:1 Umsetzung des EU-Rechts und die Beseitigung nationaler Alleingänge. Zugleich ist die Rückführung der Vorschriften und Reglementierungen auf das unbedingt Notwendige und in der Praxis Machbare nötig.“
Und Volker Kauder, CDU-Generalsekretär, sagt:
"Die Anwendung der Grünen Gentechnik darf als eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts nicht länger verhindert werden."

Wie stehen Sie persönlich zu diese Widerspruch Ihrer Partei zu den Wünschen der Bürger?
Wie wollen Sie das vorgeschriebene Recht auf Wahlfreiheit gewährleisten, wenn sich genmanipulierte Pflanzen unkontrolliert auf konventionell oder ökologisch angebaute auskreuzen? Wie wollen Sie den Wind oder die Bienen daran hindern, den Pollen in der Landschaft zu verteilen? Warum will Ihre Partei die Haftung der Verursacher aufheben und dem Staat, also dem Steuerzahler das Risiko aufhalsen?
Warum soll das Standortregister nicht mehr öffentlich zugänglich sein?
Können Sie es vertreten, dass die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht mehr aufgehoben werden kann, selbst wenn es sich herausstellt, dass die Koexistenz nicht funktioniert, obwohl der Anbauer die gute fachliche Praxis eingehalten hat. Dies hieße, alle Schleusen für den Anbau von GVO zu öffnen, ohne sie je wieder schließen zu können!

Ich bitte Sie in großer Sorge um unsere Zukunft und die Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft um ehrliche Antworten!

Mit freundlichen Grüßen
Karl Heinz Kremmler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kremmler,

vielen Dank für Ihre Fragen bezüglich der Politik der CDU in der Grünen Gentechnologie. Kritische Meinungen sind mir sehr wichtig als demokratische Kontrolle der Politik. Ihre Kritik bezieht sich auf vier Punkte: 1. Warum die Union Grüne Gentechnologie fördern will, 2. Wie die Union die Wahlfreiheit für Landwirte garantieren will, 3. Wie die Haftung für Schäden geregelt wird, 4. Warum sich die Union gegen einen öffentlichen Standortregister ausspricht?

Zu 1.) Die Union will durch eine gesteigerte Forschung Erfahrungen sammeln, ob Grüne Gentechnologie die konventionelle Landwirtschaft ergänzen und außerdem einen Beitrag zur Lösung des Welthungerproblems leisten kann. Dazu wurde die Arbeitsgruppe „Bio- und Gentechnologie“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter der Leitung der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Frau Prof. Böhmer gegründet. Mit dem Antrag „Grüne Gentechnik in Deutschland nutzen“ fordert die Bundestagsfraktion ein umfassendes 10-Jahres-Programm für die Entwicklung der Biotechnologie im Bereich Landwirtschaft, Ernährung, natürlicher Rohstoffversorgung und Umweltbelastung. Denn nur durch das Sammeln von Erfahrungen kann die Menschheit Vorteile und Risiken der Grünen Gentechnologie einschätzen lernen. Daher setzt sich die Union für eine Nutzung mit den erforderlichen Rahmenbedingungen ein, die im Gentechnikgesetzt der Rot-Grünen-Regierung zwar angedeutet werden, aber nicht ausreichend geregelt sind.

Zu 2.) Eine Wahlfreiheit für Landwirte für die Nutzung der Grünen Gentechnologie ist für die Union von oberster Bedeutung. Nur wenn eine Koexistenz zu garantieren ist, kann man auch Wahlfreiheit garantieren. Die bisherigen wissenschaftlichen Versuche haben gezeigt, dass die Auskreuzung unter den bisher genehmigten Sorten kein Problem darstellt und nicht die Umwelt verändert. Eine Koexistenz ist also möglich und beeinträchtigt die Wahlfreiheit nicht. Die Union fordert auch weiterhin einen breiten Erprobungsanbau, um die Erfahrungen weiter zu vertiefen.

Zu 3.) Das Gentechnikgesetz muss aus Sicht der Union das Haftungsrisiko für Anwender, Saatzüchter und private Forschungsunternehmen kalkulierbar machen. Nur so sind Investitionen auf einer klaren Versicherungsgrundlage möglich. Die Union lehnt eine verschuldensunabhängige Haftung, wie es im derzeitigen Gentechnikgesetz vorgesehen ist, ab. Von einigen Ländern kam der Vorschlag, dass der Staat die Kosten übernehmen soll. Dieser Vorschlag befindet sich jedoch noch im Vorstadium und wird nicht von der Bundestagsfraktion unterstützt. Ihr schwebt ein Modell wie in den Niederlanden vor, wo sich alle Betroffenen, einschließlich der Ökolandwirte, für einen Haftungsfonds für unkalkulierbare Schäden geeinigt haben. In diese Fonds zahlen Biotechnikunternehmen, Züchter, Landwirte, der Agrarhandel und in der Startphase auch der Staat ein.

Zu 4.) Eine Veröffentlichung des flurstückgenauen Standortregisters wird von der Union nicht unterstützt, da die betroffenen Landwirte vor militanten Gentechnikgegnern geschützt werden sollen. Nach Meinung der Union würde eine Veröffentlichung nicht zum Frieden beitragen, sondern vielmehr ein Einfallstor für zerstörungswillige Gegner sein. Ich hoffe, Ihnen die Hintergründe unserer Politik verständlich gemacht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Romer, MdB