Frage an Franziska Brantner bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Franziska Brantner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Klaus A. •

Frage an Franziska Brantner von Klaus A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wie kann ich auch Europaabgeordneter werden ?

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Aderhold,

zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst fest zu stellen, dass ein/e Europaabgeordnete/r nicht im Zuge einer klassischen Berufsausbildung zur/m Abgeordneten wird, sondern aufgrund einer Wahl der Bürgerinnen und Bürger zu einem solchen ernannt wird. In dem von der EU herausgegebenen Werk "Europa 2011. Im zweiten Jahr nach dem Vertrag von Lissabon" heißt es hierzu:

"Die Bürgerinnen und Bürger wählen ihr Parlament direkt: Hier wird die europäische Demokratie lebendig. Bei den Europawahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger aus allen 27 Mitgliedsstaaten, wem sie für 5 Jahre das Mandat erteilen, die Zukunft Europas zu gestalten."

Dies muss allerdings ergänzt werden, da die jeweilige Partei, für die man als Abgeordnete/r in das europäische Parlament einziehen möchte, eine Vorauswahl treffen muss. Die Infobroschüre "Die Kandidaten und Parteien für die Europawahl" (www.europawahl-bw.de/kandidaten.pdf, S. 1), die von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg herausgegeben wird, erklärt dies folgendermaßen:

"Die deutschen und europäischen Wahlgesetze schreiben vor, dass sich die Bewerber auf Parteitagen oder Mitgliederversammlungen den demokratischen Auswahlverfahren stellen müssen. Die Parteien oder politischen Vereinigungen müssen in geheimer Wahl sowohl ihre Kandidaten als auch den jeweiligen Listenplatz ermitteln."

Dies bedeutet also, dass zunächst die jeweilige Partei durch ein Abstimmungsverfahren festlegt, wer diese im europäischen Parlament vertreten darf, indem sie eine Liste der Kandidatinnen und Kandidaten aufstellt, die in dem Abstimmungsverfahren die meisten Stimmen erhalten hatten.

Kommt es nun zur Wahl, so hat der Wählende bei der Verhältniswahl eine Entscheidung zwischen diesen verschiedenen Listen zu treffen.
Im Zuge des bei der Mandats Zuweisung üblichen Verhältniswahlrechts gilt, dass jede Partei so viele Mandate erhält, wie dies ihrem prozentualen Anteil an den gesamten Wählerstimmen entspricht, also bei 40% der Stimmen 40% der Mandate.

Entfallen nun auf eine Partei bspw. 10 Mandate, so erhalten diese, die auf der jeweiligen Liste, ersten 10 Bewerber um einen Abgeordnetenposten.

Abschließend ist zu bemerken, dass sich der Anspruch einer gelungenen Repräsentation der Bürgerinnen und Bürger der EU in der pluralistischen Zusammensetzung des europäischen Parlamentes widerspiegelt. So finden sich allein unter den deutschen Europaabgeordneten neben Juristen auch studierte Soziologen und Politikwissenschaftler sowie Landwirte und Lehrer.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Franziska Brantner

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Sehr geehrter Herr Aderhold,

zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst fest zu stellen, dass ein/e Europaabgeordnete/r nicht im Zuge einer klassischen Berufsausbildung zur/m Abgeordneten wird, sondern aufgrund einer Wahl der Bürgerinnen und Bürger zu einem solchen ernannt wird. In dem von der EU herausgegebenen Werk "Europa 2011. Im zweiten Jahr nach dem Vertrag von Lissabon" heißt es hierzu:

"Die Bürgerinnen und Bürger wählen ihr Parlament direkt: Hier wird die europäische Demokratie lebendig. Bei den Europawahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger aus allen 27 Mitgliedsstaaten, wem sie für 5 Jahre das Mandat erteilen, die Zukunft Europas zu gestalten."

Dies muss allerdings ergänzt werden, da die jeweilige Partei, für die man als Abgeordnete/r in das europäische Parlament einziehen möchte, eine Vorauswahl treffen muss. Die Infobroschüre "Die Kandidaten und Parteien für die Europawahl" (www.europawahl-bw.de/kandidaten.pdf, S. 1), die von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg herausgegeben wird, erklärt dies folgendermaßen:

"Die deutschen und europäischen Wahlgesetze schreiben vor, dass sich die Bewerber auf Parteitagen oder Mitgliederversammlungen den demokratischen Auswahlverfahren stellen müssen. Die Parteien oder politischen Vereinigungen müssen in geheimer Wahl sowohl ihre Kandidaten als auch den jeweiligen Listenplatz ermitteln."

Dies bedeutet also, dass zunächst die jeweilige Partei durch ein Abstimmungsverfahren festlegt, wer diese im europäischen Parlament vertreten darf, indem sie eine Liste der Kandidatinnen und Kandidaten aufstellt, die in dem Abstimmungsverfahren die meisten Stimmen erhalten hatten.

Kommt es nun zur Wahl, so hat der Wählende bei der Verhältniswahl eine Entscheidung zwischen diesen verschiedenen Listen zu treffen.
Im Zuge des bei der Mandats Zuweisung üblichen Verhältniswahlrechts gilt, dass jede Partei so viele Mandate erhält, wie dies ihrem prozentualen Anteil an den gesamten Wählerstimmen entspricht, also bei 40% der Stimmen 40% der Mandate.

Entfallen nun auf eine Partei bspw. 10 Mandate, so erhalten diese, die auf der jeweiligen Liste, ersten 10 Bewerber um einen Abgeordnetenposten.

Abschließend ist zu bemerken, dass sich der Anspruch einer gelungenen Repräsentation der Bürgerinnen und Bürger der EU in der pluralistischen Zusammensetzung des europäischen Parlamentes widerspiegelt. So finden sich allein unter den deutschen Europaabgeordneten neben Juristen auch studierte Soziologen und Politikwissenschaftler sowie Landwirte und Lehrer.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Franziska Brantner

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