Unser Grundgesetz ermöglicht den Weg der Vergesellschaftung nach Artikel 15. Die Frage ist aber, ob dies zu mehr und bezahlbarerem Wohraum führt. Das sehen wir nicht und wollen stattdessen andere Wege gehen.
Die VBL ist eine eigenständige Anstalt. Über ihre Immobilien entscheiden ihre eigenen Gremien. Als Bundestagsabgeordnete habe ich darauf leider keinen direkten Einfluss.
Sie haben recht: Die Hürden sind hoch und nur das Bundesverfassungsgericht kann entscheiden. Deshalb muss ein Verfahren sorgfältig vorbereitet werden. Ein Scheitern in Karlsruhe würde der AfD nützen. Ich unterstütze daher, dass die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren ernsthaft und gründlich geprüft werden.
Kommunen sind bei öffentlichen Aufträgen an das Vergaberecht gebunden. Sie müssen Aufträge ab einer gewissen Auftragsgrösse ausschreiben und dürfen Anbieter aus anderen EU-Staaten nicht benachteiligen.
Unser Gesetzentwurf sieht vor, Veräußerungsgewinne bei nicht selbst genutzten Immobilien unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Steuersatz zu besteuern. Selbst genutztes Wohneigentum bleibt steuerfrei.
Alle aktuell aufgeführten Einträge sind keine bezahlten Nebenjobs. Es handelt sich um ehrenamtliche Mitgliedschaften in Kuratorien, Beiräten und Vereinen. Alle anzeigepflichtigen Tätigkeiten von Abgeordneten sind nach den Regeln des Bundestages gemeldet und auf dessen Website veröffentlicht.
