Wie stehen Sie zu dem Beschluss der Bundesregierung vom 08.01.2024 wonach die Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung ab 2024 bis 2027 jährlich um 600 Millionen Euro gekürzt werden?

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Franziska Brantner
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Frage von Hansbernd S. •

Wie stehen Sie zu dem Beschluss der Bundesregierung vom 08.01.2024 wonach die Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung ab 2024 bis 2027 jährlich um 600 Millionen Euro gekürzt werden?

Das Bundeskabinett hat am 5. Juli 2023 den Entwurf für den Haushalt 2024 beschlossen. Danach plant die Bundesregierung, den zusätzlichen Bundeszuschuss (Buzu) an die Rentenversicherung (RV) ab 2024 bis 2027 um 600 Mill. Euro im Jahr zu kürzen. Unter gleichbleibenden Bedingungen bliebe der Beitragssatz zwar wie bisher bis 2026 konstant bei 18,6 %, würde danach aber schneller steigen. Der Buzu dient der Abgeltung sog. „nicht beitragsgedeckter Leistungen“. Diese Leistungen erbringt die RV für den Bund, ohne hierfür Beiträge erhalten zu haben, z. B. für die Mütterrente und den Grundrentenzuschlag.
Bereits in 2022 hat die Bundesregierung vier Sonderzahlungen an die RV in Höhe von 500 Mill. Euro für die Jahre 2022 bis 2025 inkl. der verabredeten Dynamisierung nachträglich abgeschafft.
Ich gebe zu bedenken, dass mit der Verlässlichkeit der Finanzierung das Vertrauen in die gesetzliche RV und den Sozialstaat als Ganzes (die Umfragewerte sprechen da für sich...) steht und fällt.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage hier auf der Plattform. Der nun getroffene Beschluss der Bundesregierung, den Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses für die Jahre 2024-2027 um je 600 Mio. Euro zu kürzen, ist im Rahmen der Möglichkeiten, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Dezember gegeben waren, eine vertretbare Maßnahme. Jedes Ministerium und damit jede gesellschaftliche Gruppe trägt einen Teil zu den leider notwendigen Einsparungen bei. Im Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt es nur wenige Posten, bei denen überhaupt gekürzt werden darf, da beispielsweise das Existenzminimum verfassungsrechtlich geschützt ist. Andere Kürzungsmöglichkeiten in diesem Etat hätten sofortige drastische Einschnitte für viele Menschen bedeutet, die ohnehin häufig schon nur grade noch über die Runden kommen.

Die Kürzung beim Bundeszuschuss zur Rentenversicherung sorgt dagegen nicht für Kürzungen der Renten. Und auch beim Beitragssatz wird es nicht schnell zu Auswirkungen kommen, denn die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung ist derzeit sehr gut gefüllt. Die Rentenversicherung prognostiziert aktuell für 2028 (ohne die Kürzung des Bundeszuschusses) einen Beitragssatzanstieg von 0,1 Prozentpunkten.

Mit der Kürzung wird nun erwartet, dass der Beitragssatz 2028 etwas stärker (um 0,2 Prozentpunkte) auf dann 18,8 Prozent steigt. Sollte sich der Arbeitsmarkt aber auch nur geringfügig besser entwickeln als in den aktuellen Prognosen vorgesehen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Anstieg noch später kommt.

Der Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses ist gesetzlich nicht für die Abgeltung der "nicht beitragsgedeckten Leistungen" vorgesehen, sondern wurde zur zusätzlichen Dämpfung des Beitragssatzes von der damaligen rot-grünen Bundesregierung Schröder eingeführt. Da aktuell der Beitragssatz erheblich niedriger ist als damals und die Nachhaltigkeitsrücklage sehr gut gefüllt, ist die temporäre Kürzung des Erhöhungsbetrags in dieser überschaubaren Höhe durchaus vertretbar.

Mit besten Grüßen

Franziska Brantner

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