Sehr geehrte Frau Kersten, setzen Sie sich für eine Anpassung der Mehrwertsteuer auf Lebensmitten gemäß der Forderung des Bundesumweltamtes ein? Wenn ja: Was tun Sie dafür? MfG Michael S.

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Franziska Kersten
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Frage von Michael S. •

Sehr geehrte Frau Kersten, setzen Sie sich für eine Anpassung der Mehrwertsteuer auf Lebensmitten gemäß der Forderung des Bundesumweltamtes ein? Wenn ja: Was tun Sie dafür? MfG Michael S.

in der Ernährungsstrategie der Bundesregierung wird angesprochen, dass der Konsum tierischer Lebensmittel in Deutschland oft über der DGE-Empfehlung liegt und diese im Vergleich zu pflanzlichen Lebensmitteln besonders negative Umweltauswirkungen haben.

All diese Punkte könnten mit der folgenden Forderung des Bundesumweltamtes (UBA) positiv beeinflusst werden: „Auf pflanzliche Grundnahrungsmittel und andere wenig und unverarbeitete pflanzliche Lebensmittel (z. B. Obst, Gemüse [...] Brot, Nudeln) sollte der Steuersatz auf 0 Prozent gesenkt werden. Pflanzen- und pilzbasierte Milch und Fleischersatzprodukte (z. B. Haferdrinks) sollten wie andere stärker verarbeitete pflanzliche Lebensmittel mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent besteuert werden. Im Gegenzug werden tierische Lebensmittel mit dem Regelsatz von 19 Prozent besteuert [...]“.

Diese Anfrage stelle ich sowohl als Privatperson als auch als Vertreter des studentischen Netzwerkes sneep e.V.

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Sehr geehrter Herr S., liebe Mitglieder des studentischen Netzwerkes sneep e.V., 

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Als ehemalige Vizepräsidentin des Umweltbundesamtes ist mir die dortige wissenschaftliche Arbeit als Grundlage für meine Politik natürlich sehr wichtig. Ich bin dafür, dass wir unsere Ernährung nachhaltiger und pflanzenbasierter gestalten. Vor allem müssen wir etwas gegen die immer noch viel zu hohe Lebensmittelverschwendung tun!

Bezüglich der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel bin ich der Meinung, dass die Mehrwertsteuer für klimagerechtere Produkte wie Hafermilch gesenkt werden sollte. Die Steuer auf tierische Produkte sollte dafür leicht angehoben werden (2-3%), wenn man sicherstellen könnte, dass dieses Geld dann auch in die Umsetzung von mehr Tierwohl fließt.

Die Frage einer Neuordnung der Mehrwertsteuer wird federführend im Finanzausschusses des Bundestages verhandelt. Als Mitglieder des Agrarausschusses stehen wir hierzu in engem Austausch mit unseren Kolleginnen aus der Fraktion und prüfen, was rechtlich möglich und machbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Franziska Kersten, MdB

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