Antwort 14.03.2023 von Franziska Müller-Rech FDP
Ob der während der Pandemie erweiterte Anspruch auf Kinderkrankengeld über 2023 hinaus verlängert wird, muss die Bundesregierung nun entscheiden.
Ob der während der Pandemie erweiterte Anspruch auf Kinderkrankengeld über 2023 hinaus verlängert wird, muss die Bundesregierung nun entscheiden.
Ich habe in der Zeit, in der ich nicht dem Landtag angehörte, sowohl das Übergangsgeld als auch den Aufstockungsbetrag in Anspruch genommen, aber auch - wie Sie schreiben - eine "Beschäftigung angenommen".