Frage an Frauke Heiligenstadt bezüglich Bildung und Erziehung

Frauke Heiligenstadt
Frauke Heiligenstadt
SPD
95 %
41 / 43 Fragen beantwortet
Frage von Vanessa S. •

Frage an Frauke Heiligenstadt von Vanessa S. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Heiligenstadt,

das Oberverwaltungsgericht hat die Erhöhung der Pflichtstundenzahl von 23,5 auf 24,5 Stunden im Juli für nichtig erklärt, aber das Gehalt wird noch nach dem Teiler 24,5 berechnet.
Wieso dauert das so lange, da doch wegen der Nichtigkeit dieser Teilregelung wieder automatisch die vorherige gilt?

Grüße, Vanessa Schmidt

Frauke Heiligenstadt
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Frage.
Notwendig für die Änderung der Auszahlungen des Besoldung ist eine Änderung der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte. Diese Verordnung habe ich schnellstmöglich auf den Weg gebracht, aber es gibt klare Verfahren, die eine Verordnungsänderung nicht innerhalb von wenigen Wochen ermöglichen. So sind z.B. Änhörungsfristen notwendig.

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 18.8.2015 die Änderung der Arbeitszeitverordnung für die Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen auf den Weg gebracht. Das Kabinett gab den Entwurf gleichzeitig zur Verbandsbeteiligung frei. Damit wird die politische Zusage umgesetzt, die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung nach dem OVG-Urteil zurückzunehmen. In der neuen Arbeitszeitverordnung für die Schulen hat das Kultusministerium neben der Senkung der Arbeitszeit zudem Regelungen verankert, die zur Sicherung der Unterrichtsversorgung im laufenden Schuljahr beitragen sollen. Auch sind Regelungen zum Ausgleich zu viel geleisteter Unterrichtsstunden im Entwurf enthalten.

Die im Schuljahr 2014/2015 zu viel geleisteten Stunden werden auf einem Arbeitszeitkonto für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte und Schulleitungen gutgeschrieben. Da aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen dem OVG-Urteil und dem Beginn des neuen Schuljahres möglicherweise nicht alle zusätzlich ausgeschriebenen Stellen zeitnah besetzt werden können, wurde darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen, im neuen Schuljahr auf freiwilliger Basis eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche zu erteilen. Diese würde ebenfalls auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.

Um die Unterrichtsversorgung im laufenden Schuljahr zu gewährleisten, kann der Beginn der Ausgleichsphase des Arbeitszeitkontos frühestens für das Schuljahr 2016/2017 beantragt werden. Bei den weiteren Rahmenbedingungen für das Ausgleichsverfahren hat das Kultusministerium jedoch großen Wert darauf gelegt, Lösungen zu finden, die Lehrkräfte und Schulleitungen eine möglichst flexible Inanspruchnahme ermöglichten.

Im Einzelnen sieht der Entwurf der Arbeitszeitverordnung folgendes vor:

Die Arbeitszeitkonten können durch Freizeit ausgeglichen werden. Auf Antrag ist auch ein monetärer Ausgleich möglich.
Der Ausgleich des Kontos ist lediglich hinsichtlich des Beginns der Ausgleichsmöglichkeit und des Umfangs des Ausgleichs im Schuljahr 2016/2017 (maximal eine Stunde) beschränkt, darüber hinaus gibt es keinerlei Beschränkungen.
Für Lehrkräfte und Schulleitungen, die 2016 in den Ruhestand treten, gilt die Ausnahmeregelung, dass der Ausgleich bereits im Schuljahr 2015/2016 erfolgen kann.
Es besteht die Möglichkeit, das neu zu schaffende Arbeitszeitkonto mit den bereits existierenden zu kombinieren, ohne dass eine Anrechnung auf den Höchstzeitraum der Ansparphase des freiwilligen Arbeitszeitkontos und des Freijahres von zwölf Jah­ren (§ 6 Nds. ArbZVO-Schule) stattfindet.
Teilzeitbeschäftige Lehrkräfte und Lehrkräfte, die 2014/2015 in den Ruhestand getreten sind, erhalten einen monetären Ausgleich.
Die Regelungen wurden in den vergangenen Wochen im Di­alog mit den schulpolitischen Verbänden und Gewerkschaften erarbeitet.

Um die vorgesehenen Änderungen möglichst bald in Kraft treten zu lassen, hat die Landesregierung die zu beteiligenden Verbände gebeten, einer verkürzten Anhörungsfrist zuzustimmen. Dann könnte die geänderte Arbeitszeitordnung möglichst zügig von der Landesregierung verabschiedet werden. Und dann können wir auch die Auszahlungsbeträge ändern. In jedem Fall werden die Monate nachgezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

Frauke Heiligenstadt

Was möchten Sie wissen von:
Frauke Heiligenstadt
Frauke Heiligenstadt
SPD