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Sehr geehrte Frau Heiligenstadt, warum werden die Freibeträge für z.Bsp. geringfügig Beschäftigte im ergänzenden Bürgergeldbezug nicht endlich erhöht, schon um mehr Anreize zu schaffen?

Frauke Heiligenstadt
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Frage von Marcel K. •

Sehr geehrte Frau Heiligenstadt, warum werden die Freibeträge für z.Bsp. geringfügig Beschäftigte im ergänzenden Bürgergeldbezug nicht endlich erhöht, schon um mehr Anreize zu schaffen?

Es kann doch nicht sein das unter 25 jährige bis zu 520 Euro zum Beispiel im Rahmen einer Erstausbildung oder bei Ferienarbeit oder Freiwilligendienst behalten dürfen und die vollen Regelsätze bekommen und bei über 25 jährigen es lediglich ab den 101 Euro nur noch 20 Prozent Freibetrag gibt (ab 520 bis 1000 dann 30 Prozent. Hier werden Altersgruppen bei gleicher Arbeit letztlich unterschiedlich behandelt

Frauke Heiligenstadt
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Freibetragsregelungen für geringfügig Beschäftigte im Rahmen des Bürgergeldes.

Die Gestaltung dieser Freibeträge ist ein komplexes Thema, da es nicht nur um die Frage geht, wie durch Arbeitsmarktpolitik Vollbeschäftigung erreicht werden kann, die im allgemeinen volkswirtschaftlichen Interesse liegt, sondern auch darum, wie die besonderen Lebensrealitäten von jungen Menschen berücksichtigt werden können, die sich noch in Ausbildung befinden oder, wie Sie sagen, sich als Freiwillige engagieren oder der Ferienarbeit nachgehen.

Deshalb wird Einkommen aus Ausbildung und aus Freiwilligendiensten für U25-Jährige privilegiert. Das heißt, dass der Regelfall für Freibeträge für sie nicht gilt.

Gleichwohl hat sich die Koalition vorgenommen, die Sozialsysteme zu reformieren und dafür eine Kommission eingesetzt, die Ende Januar ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Die Ergebnisse einer Sozialstaatsreform sollen unter anderem beinhalten, dass höhere Behaltensbeträge geplant sind, denn momentan kann es zu Situationen kommen – wie Sie beschreiben – dass Menschen in eine Situation kommen, in denen ein großer Teil des zusätzlich erzielten Einkommens wieder verloren geht. Hintergrund sind hohe Transferentzugsraten, die dazu führen, dass Transferleistungen durch das zusätzliche Einkommen stark gekürzt werden. Deshalb sollen die Transferentzugskraten der jeweiligen Sozialsysteme besser aufeinander abgestimmt und dort reduziert werden, wo bislang kaum mehr Netto vom Brutto bleibt. So soll Vollzeit- und vollzeitnahe Arbeit spürbar attraktiver und der Weg in den Arbeitsmarkt leichter werden.

Die Gestaltung der Freibeträge soll aber generell dazu beitragen, Anreize für eine Vollzeitbeschäftigung zu setzen – unter der Annahme, dass Menschen über 25 Jahren in einer Lebensphase sind, in der sie grundsätzlich dazu in der Lage sind, eine Vollzeitstelle zu übernehmen. So sollte es für Menschen über 25 Jahren ein Ziel sein, sich aus der finanziellen Abhängigkeit von ergänzenden Sozialleistungen wie dem Bürgergeld oder aus Minijobs zu lösen, damit sie eine bessere langfristige soziale Absicherung erhalten, die ihnen zusätzlich die Möglichkeit der beruflichen Entwicklung bietet.

Denn grundsätzlich ist es auch in ihrem eigenen Interesse, damit nachhaltig eine gute soziale Absicherung (bspw. ALG I, Krankenversicherung) und Altersvorsorge (Rentenansprüche) sichergestellt werden kann.

Die Regelung mit den Freibeträgen zielt also darauf ab, jüngeren Menschen (unter 25) zu ermöglichen, Ausbildung und Freiwilligendienste flexibler zu gestalten, ohne dass dies ihre soziale Absicherung und den Anspruch auf das Bürgergeld gefährdet. Personen über 25 wird ein anderer Rahmen gesetzt, der sie stärker in die Vollzeitbeschäftigung integriert. Denn Vollzeitbeschäftigung sorgt für wirtschaftliche Unabhängigkeit und für langfristige Stabilität, die sowohl im Interesse der Einzelnen als auch der Gesellschaft als Ganzes liegt.

Für weitere Fragen oder Rückmeldungen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Frauke Heiligenstadt

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