Was tun Sie, damit Eltern ab dem 1. Geburtstag einen Betreuungsanspruch von 7:00 bis 17:00 haben?

Frauke Heiligenstadt
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Frage von Andreas S. •

Was tun Sie, damit Eltern ab dem 1. Geburtstag einen Betreuungsanspruch von 7:00 bis 17:00 haben?

Mit den Öffnungszeiten vieler Krippen ist es oftmals nicht möglich, dass beide Elternteile vollständig berufstätig sind. Nehmen Sie zB die Krippe in Lindau. Die hat Öffnungszeiten von 8:00 bis 14:00 und per Zuzahlung ist eine maximale Betreuungszeit von 7:30 bis 15:30. Dass das auch mit Blick auf Anfahrtswege zur Arbeit für viele Eltern zur organisatorischen Herausforderung wird und eine vollständige Berufstätigkeit beider Elternteile massiv erschwert, ist selbsterklärend. Was tun Sie also gerade, um den oben skizzierten Betreuungsanspruch rechtlich zu verankern?

Frauke Heiligenstadt
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Betreuungsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr.

Ich möchte Sie auf das Kita-Platz-Tool im Landkreis Northeim hinweisen, mit dem Sie auch eine andere Kita in der Gemeinde Katlenburg-Lindau finden könnten. Bei einer Testsuche für den Landkreis Northeim konnte ich ein paar Kitas, die zwischen 07:00 Uhr – 18:00 Uhr geöffnet haben, finden:
 

https://kita-planer.kdo.de/northeim-elternportal/elternportal/de/faq

 

Alternativ könnten Sie für die Randzeiten sonst auch eine Tagespflegeperson in Anspruch nehmen.

 

Mehr Infos zur Kindertagespflege können Sie hier erhalten:

https://www.kindertagespflege-goe.de/startseite

 

Für weitere Fragen oder Rückmeldungen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Frauke Heiligenstadt

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