Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Ablehnung der sog. „Zuckersteuer“ bei Ihrem CDU-Parteitag und der Tatsache, dass der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie Sponsor des Parteitages war?
38. CDU-Parteitag in Stuttgart
Sonstige Anträge H08: Ablehnung
Prävention durch Verantwortung: Sozial-marktwirtschaftliche Anreize
zur Zuckerreduktion und wirksamer Jugendschutz
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen wie folgt antworte:
Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Entscheidung des 38. CDU-Bundesparteitags in Stuttgart zur Ablehnung des Antrags H08 („Prävention durch Verantwortung: Sozial-marktwirtschaftliche Anreize zur Zuckerreduktion und wirksamer Jugendschutz“) und dem Sponsoring des Parteitags durch den Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie besteht nicht. Die inhaltliche Bewertung und Beschlussempfehlung zu diesem Antrag erfolgte – wie bei allen Sachanträgen üblich – durch die zuständige Antragskommission auf Grundlage der programmatischen Linie der CDU und der vorliegenden fachlichen Abwägungen, nicht auf Grundlage einzelner Sponsorenbeiträge.
Die Haltung der CDU zur sogenannten „Zuckersteuer“ fügt sich in eine seit längerem bestehende ordnungspolitische Grundlinie ein: Die Partei setzt im Bereich Gesundheits- und Ernährungspolitik primär auf Eigenverantwortung, Aufklärung, Kennzeichnung und freiwillige Reduktionsstrategien der Wirtschaft und steht neuen, punktuellen Verbrauchsteuern skeptisch gegenüber. Diese Linie wurde auch unabhängig vom konkreten Parteitag wiederholt öffentlich vertreten und entspricht dem im Grundsatzprogramm verankerten Verständnis einer sozialen Marktwirtschaft mit möglichst zurückhaltenden Steuererhöhungen.
Parteitage werden traditionell durch eine Vielzahl von Unternehmen und Verbänden aus unterschiedlichen Branchen als Sponsoren und Aussteller unterstützt, ohne dass hieraus irgendein Weisungs- oder Einflussrecht auf programmatische Entscheidungen erwächst. Einnahmen aus Sponsoring sind zudem rechtlich zulässig, unterliegen den Vorgaben des Parteiengesetzes und werden im Rahmen der Rechenschaftsberichte veröffentlicht. Eine inhaltliche Kopplung zwischen einer bestimmten Sponsorentätigkeit und der Entscheidung zu einem einzelnen Sachantrag wäre mit diesen Regeln nicht vereinbar und findet nicht statt.
Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler, MdB
