Warum soll die Rente nur über ein höheres Rentenalter statt über die gestiegene Arbeitsproduktivität und eine gerechtere Besteuerung großer privater Vermögen finanziert werden?

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Fritz Güntzler
CDU
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Frage von Salvador Q. •

Warum soll die Rente nur über ein höheres Rentenalter statt über die gestiegene Arbeitsproduktivität und eine gerechtere Besteuerung großer privater Vermögen finanziert werden?

in der Rentendebatte wird das Rentenalter oft an die Lebenserwartung gekoppelt. Dabei wird ein entscheidender Faktor ausgeblendet: die massiv gestiegene Arbeitsproduktivität. Deutsche Arbeitnehmer erwirtschaften heute dank technologischem Fortschritt pro Stunde ein Vielfaches von dem, was frühere Generationen geleistet haben. Unser real erwirtschafteter Wohlstand ist so hoch wie nie.

Gleichzeitig bleiben riesige private Vermögen und leistungsloses Kapitalgesellschaftseinkommen bei der Finanzierung unserer sozialen Sicherungssysteme weitgehend unangetastet. Für Menschen in körperlich oder psychisch zehrenden Berufen, die das heutige Rentenalter gesundheitlich kaum erreichen, fühlt sich dieser politische Kurs wie eine tiefe soziale Ungerechtigkeit an.

Ich freue mich auf Ihre persönliche Stellungnahme dazu.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr Q.,

 

vielen Dank für Ihre Frage. Sie verbinden zwei ökonomische Argumente mit einer sozialen Beobachtung. Ich will auf alle drei eingehen.

Zunächst: Die Rente wird nicht „nur über ein höheres Rentenalter" finanziert. Die unabhängige Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt. Die Regelaltersgrenze ist eine davon. Dazu kommen eine neue gesetzliche Kapitalrente, in die alle Versicherten paritätisch einzahlen, die Einbeziehung von Selbständigen, Abgeordneten und Vorständen in die gesetzliche Rentenversicherung, die Abschaffung des Sonderstatus der Minijobs, ein Freibetrag für Renten in der Grundsicherung und eine stärkere Beteiligung auch der heutigen Rentner. Die Anhebung selbst ist zudem maßvoll: ein zusätzliches Jahr Lebenserwartung soll ab 2032 im Verhältnis 2:1 auf Erwerbs- und Rentenphase verteilt werden, also rund sechs Monate je Jahrzehnt. 2042 läge die Grenze bei 67,5 Jahren – und nur dann, wenn die Lebenserwartung tatsächlich steigt.

Zur Produktivität: Sie ist bereits eingebaut. Die Renten sind an die Lohnentwicklung gekoppelt (§ 68 SGB VI). Steigt die Produktivität, steigen die Löhne – und mit ihnen die Renten. Das Rentenniveau misst die Rente im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst und ist gegenüber Produktivitätsgewinnen deshalb weitgehend neutral. Der Sachverständigenrat hat das durchgerechnet: Variiert man allein die Annahme zum Produktivitätswachstum, ändert sich der projizierte Sozialversicherungsbeitragssatz für 2040 um ein Zehntel eines Prozentpunkts. Variiert man die demografischen Annahmen, sind es 1,7 Prozentpunkte. Produktivitätsgewinne ließen sich nur nutzen, wenn man die Renten von den Löhnen abkoppelte – dann würden die Rentner dauerhaft vom wirtschaftlichen Fortschritt abgehängt. Das lehne ich ab. Ihr Argument spricht deshalb nicht gegen die Rentenreform, sondern für eine entschlossene Wirtschaftspolitik.

Bei Vermögen und Kapitaleinkommen muss man Beitrags- und Steuerseite trennen. Die Rentenversicherung ersetzt weggefallenes Erwerbseinkommen. Wer Beiträge zahlt, erwirbt Ansprüche. Miet- und Kapitaleinkünfte fallen im Alter gerade nicht weg. Belegte man sie mit Beiträgen, gäbe es entweder entsprechende Rentenansprüche – dann kurzfristige Einführungsgewinne, aber keine dauerhafte Entlastung – oder keine Ansprüche, dann wäre es eine Sondersteuer allein für Pflichtversicherte. Auf der Steuerseite dagegen tragen Vermögende und Unternehmen bereits erheblich mit: Der Bund hat der Rentenversicherung 2023 rund 84 Milliarden Euro zugeführt, finanziert aus dem allgemeinen Steueraufkommen. Ausgeschüttete Unternehmensgewinne sind je nach Gesellschaftsform schon heute mit rund 48 Prozent belastet. Die Kommission will diesen Weg ausbauen und gesamtgesellschaftliche Aufgaben perspektivisch vollständig aus Steuermitteln finanzieren. Eine Vermögensteuer halte ich dennoch nicht für richtig: Ihr Aufkommen steht nach dem Grundgesetz den Ländern zu, für die Rentenkasse wäre nichts gewonnen, und als Substanzsteuer fällt sie auch dann an, wenn ein Unternehmen Verluste macht.

Ihr wichtigster Punkt sind die zehrenden Berufe – und hier gebe ich Ihnen recht. Wer jahrzehntelang auf dem Bau, in der Pflege oder im Schichtdienst gearbeitet hat, den kann man nicht auf ein Rentenalter verweisen, das er gesundheitlich nicht erreicht. Deshalb schlägt die Kommission eine Schutzrente vor: Wer nach individueller Gesundheitsprüfung in seinem langjährig ausgeübten Berufsfeld nicht mehr arbeiten kann, soll zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen können – und nicht auf irgendeine andere Tätigkeit verwiesen werden. Hinzu kommen ein bedarfsgerechtes Reha-Budget, der Gesundheits-Check ab 45 und bereits deutlich verbesserte Erwerbsminderungsrenten.

Die vielzitierte „Rente ab 63" leistet das übrigens nicht: Von ihr profitieren überwiegend Männer mit stabilen Erwerbsbiografien, höheren Einkommen und besserer Gesundheit, während Geringverdiener und Frauen sie oft gar nicht in Anspruch nehmen können. Beitragsjahre sind ein schlechter Maßstab für Belastung – die Gesundheit ist der bessere.

Ich will nichts beschönigen: Ein System, in dem immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentnern gegenüberstehen, lässt sich nicht schmerzfrei stabilisieren. Wer eine Stellschraube ausschließt, muss an anderer Stelle mehr zumuten. Das Gesetzgebungsverfahren steht noch nun bevor. Ihre Argumente nehme ich gerne mit in die Debatte. 

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Güntzler, MdB

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