Zur Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkungen der § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG hatten Sie einen Änderungsantrag angekündigt. In welcher Sitzungswoche beabsichtigen Sie diesen Antrag?

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Fritz Güntzler
CDU
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Frage von Mark W. •

Zur Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkungen der § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG hatten Sie einen Änderungsantrag angekündigt. In welcher Sitzungswoche beabsichtigen Sie diesen Antrag?

Am 16. November 2023 (137. Sitzung) wird das Zukunfts­finanzierungs­gesetz beraten ( Zweite und dritte Beratung) und der Bundestag stimmt nach Aussprache über den Gesetzentwurf ab. Es drängt somit die Zeit, dass ein entsprechender Änderungsantrag eingereicht wird.

Ich bin CDU-Wähler und wäre sehr enttäuscht wenn, die CDU nicht versuchen würde Verfassungskonformität herzustellen bzw. die verfassungswidrige Verlustverrechnung zu streichen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das Ihr damit verbundenes Interesse an der steuerpolitischen Gestaltung. Die Verfassungsmäßigkeit unserer Gesetze ist ein Grundpfeiler unserer parlamentarischen Arbeit und Ihr Anliegen bezüglich der Verlustverrechnungsbeschränkungen nehme ich sehr ernst.

Im Finanzausschuss haben wir heute einen Änderungsantrag eingebracht, der die Aufhebung der in § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG verankerten Verlustverrechnungskreise fordert. Obwohl der Antrag nicht die notwendige Zustimmung fand, werden wir die Debatte darüber nicht ruhen lassen. Wir planen, diesen entscheidenden Aspekt am Freitag, den 17.11, im Plenum zur Sprache zu bringen.

Ich verstehe Ihre Bedenken als Wähler und möchte Ihnen versichern, dass wir als CDU/CSU-Fraktion uns für die Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsmäßigkeit unserer Gesetze einsetzen. Ihr Feedback ist für uns in diesem Prozess sehr wertvoll.

 

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Güntzler

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