Frage an Fritz Niedergesäß bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Fritz Niedergesäß
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Fritz Niedergesäß zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Tilo P. •

Frage an Fritz Niedergesäß von Tilo P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Fritz Niedergesäß,

ich darf darauf aufmerksam machen, dass Ihre Antwort falsch ist. Generell besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem 2ten Gesetzbuch, SGB II.

Hierzu mal das entsprechende Gesetz:

§7 SGB II Abs. 5: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
Studieren mit SGB II: http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/alg2.php

Ausbildung wurde schon genannt. Die entsprechende Rechtssprechung sieht auch kein Leistungsanspruch vor, da man dem Arbeitsmarkt während der Ausbildung nicht zur Verfügung steht. Es mag sein, dass man im engen Rahmen durchaus berechtigt sein könnte, generell gilt jedoch, ist eine Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig, so besteht kein Leistungsanspruch. Es handelt sich hier um eine scheinbar gewollte Gesetzeslücke. Leider zeigt Ihre Antwort, dass Sie sich der Thematik nicht annehmen wollen.

Nun haben wir den Arbeitsmarkt liberalisiert, wohl bemerkt auch unter Beifall der CDU/FDP im Bundesrat. Ein Ausgleich wäre die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit umorientieren zu können, um im entsprechenden Berufsfeld arbeiten zu können.

Mir fehlen da tatsächlich die Worte, wenn man hier mit schlecht gemachten Gesetzen beworfen wird, statt seine vom Wähler erhaltene Gestaltungsmacht zu nutzen.

Warum also sollte man Ihnen die Erststimme geben?
Wollen Sie das Ihnen vom Wähler gegebene Vertrauen nicht dazu nutzen, die Form des Zusammenlebens einfach und intuitiv zu gestalten?
Darf nur der seinen Weg gehen, deren Eltern es sich leisten dürfen?

Sie haben die Frage nach der Höhe der Grundsicherung nicht beantwortet, bitte reichen Sie das noch nach. Es darf erwähnt werden, dass der aktuelle Regelsatz 0,00€ für Bildung enthält.

Leider haben CDU/CSU die letzten 4 Jahre lang nix gemacht, leider: http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-original/arbeitsmarktpolitik-fur-langzeitarbeitslose-pro-kopf-budget-sinkt

Antwort ausstehend von Fritz Niedergesäß
CDU