Frage an Gabriele Bischoff bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Gabriele Bischoff
SPD
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Frage von Reinhard G. •

Frage an Gabriele Bischoff von Reinhard G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Bischoff,

heute kommen Verbraucher immer mehr in direkten Kontakt mit Nanopartikeln. Diese können in den Körper gelangen und ihn schädigen. Hier gibt es viele warnende Stimmen, zum Beispiel die des BUND. (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland)

https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/chemie/nanotechnologie_alltag_broschuere.pdf

https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/chemie/nanotechnologie_aus_dem_labor_auf_den_teller.pdf

Schädigungen am Erbgut, Entzündungen und Organschäden könnten laut BUND die Folge sein.

Besteht wegen der Nanotechnologie (neben dem Verbraucher und Umweltschutz) nicht auch eine besondere Herausforderung an den Arbeitsschutz? Wie wird dieser Herausforderung in der EU Rechnung getragen?

Wie wird die Herstellung und weitere Verarbeitung von Nanopartikeln überwacht?

Sehen sie eine Gefahr, dass Nanopartikel, die in die Umwelt gelangen, nicht nur (beim Herstellungsprozess) die Belegschaft oder den End-Verbraucher schädigen können?

Sollten die Produkte deshalb nicht besser Nanotechnologie-frei sein?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Großmann,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Sie haben recht, Nanotechnologie kann Risiken für Mensch, Tier und Umwelt darstellen. Gleichzeitig bietet die Nanotechnologie auch Vorteile für uns alle, beispielsweise im Lebensmittelsektor.

Im unserem gemeinsamen Binnenmarkt ist sichergestellt, dass jede Art der Anwendung und des Gebrauchs der Nanowissenschaften und Nanotechnologien den hohen Anforderungen der EU in Bezug auf die Gesundheit der Bevölkerung, die Sicherheit, den Schutz der Verbraucher*innen und Arbeitnehmer*innen sowie der Umwelt genügen muss. Geregelt ist das beispielsweise in der Rahmenvorschrift REACH, die die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Stoffen als solchen, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen umfasst. Zusätzlich sind in Produktvorschriften eine Risikobewertung und Risikomanagementmaßnahmen vorgeschrieben. Diese Anforderungen gelten für bestimmte Produkte aus Bereichen wie Medizin, Pflanzenschutz, Kosmetik, Lebensmittel- und Futterzusätze usw.. Nanomaterialien sind davon nicht ausgenommen.

Der Schutz von Arbeitnehmer*innen vor möglichen Schäden durch Nanotechnologie, ist in der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG geregelt. Diese Richtlinie verpflichtet Arbeitgeber*innen dazu, alle notwendigen Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmer*innen zu treffen - auch in Bezug auf Nanotechnologie.

Eine ausführliche Übersicht über alle Rechtsvorschriften der EU, die den Einsatz von Nanotechnologie regeln, finden Sie hier.

Die EU hat eine unabhängige Agentur eingerichtet, die wissenschaftliche Beratung zu bestehenden und neu auftretenden Risiken entlang der Lebensmittelkette leistet: die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Auf der Website der EFSA finden sie einen umfassenden Überblick zur Wirkung von Nanotechnologie und Maßnahmen zu ihrer Risikobewertung, die auf EU-Ebene getroffen werden.

Sie können sich sicher sein, dass ich mich mit meiner Arbeit im Europäischen Parlament weiterhin dafür einsetzen werde, dass strenge Kontrollen für Verbraucherprodukte angewendet werden, um beispielsweise Lebensmittel auf angemessene Weise auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Darüber hinaus halte ich es für sinnvoll, dass Lebensmittel, die mit Hilfe von Nanotechnologie hergestellt werden, besonders gekennzeichnet werden, um die Verbraucher darüber zu informieren. Dafür werde ich mich einsetzten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Gaby Bischoff

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