Hallo, wie stehen Sie zur Frage über Nebeneinkünfte durch Lobbyismus. Sind Sie für klare Transparenz und Auskunft.

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Gabriele Katzmarek
SPD
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Frage von Emmerich F. •

Hallo, wie stehen Sie zur Frage über Nebeneinkünfte durch Lobbyismus. Sind Sie für klare Transparenz und Auskunft.

Freundliche Grüße F.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr. F.,

danke für Ihre Frage.

Transparenz ist die Grundlage von Vertrauen. Aufgrund der Korruptionsskandale einiger CDU/CSU-Politiker (Masken-Affäre) hat die SPD-Bundestagsfraktion im Juni 2021 dafür gesorgt, dass die parlamentarischen Transparenzregeln deutlich verschärft wurden. Dazu hatten die SPD-Bundestagsabgeordneten einen umfassenden Forderungskatalog vorgelegt, der nahezu vollständig umgesetzt wurde. Durch das Fehlverhalten von einigen Unionsabgeordneten ist Vertrauen zerstört worden. Es ist wichtig, dass die demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag die Einhaltung der neuen Transparenz-Regeln durchsetzen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat folgende Regeln durchgesetzt:

  • Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden künftig betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht. Einkünfte sind anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro (bisher 10.000 Euro) übersteigen.
  • Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften werden künftig bereits ab fünf Prozent (bislang: 25 Prozent) der Gesellschaftsanteile veröffentlicht.
  • Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) werden veröffentlicht.
  • Aktienoptionen werden künftig veröffentlichungspflichtig sein und zwar unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben.
  • Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird gesetzlich verboten. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung, etwa im Vorstand eines Vereins, sollen erlaubt bleiben, sofern die Aufwandsentschädigung verhältnismäßig ist und zehn Prozent der monatlichen Aufwandsentschädigung nicht übersteigt.
  • Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft zu geschäftlichen Zwecken missbrauchen, gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte oder gegen das Verbot der Honorare für Vortragstätigkeiten verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen. Als zusätzliche Sanktion für diese Fälle kann auch ein Ordnungsgeld bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung verhängt werden.
  • Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete und Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit werden verboten.
  • Darüber hinaus werden die Delikte des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechlichkeit und -bestechung) künftig als Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet.

Diese Regeln sind absolut geeignet und angemessen, um die erforderliche Transparenz zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Katzmarek

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