Frage an Gabriele Zimmer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Gabriele Zimmer
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Frage von Kilian U. •

Frage an Gabriele Zimmer von Kilian U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zimmer,

sehr zu meiner Freude habe ich festgestellt, dass Sie These 15. des Kandidaten-Checks ablehnen und dabei auch auf den EuGH eingehen.

Ich betrachte die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung und ihre nationalen Umsetzungen ebenfalls als große Gefahr für die Grundrechte und für die politische Freiheit der Menschen in unseren rechtsstaatlichen Demokratien. Für mich stellt diese und jede andere Form anlassloser Überwachung von Menschen einen direkten Angriff auf die freiheitliche Demokratie als solche dar. Darüber hinaus gibt es bisher keinen Hinweis, dass die Vorratsdatenspeicherung sich überhaupt positiv auf die Strafverfolgung auswirkt.

Daher erlauben Sie mir bitte mit zwei Fragen an Sie persönlich als Kandidatin zum Europäischen Parlament, noch etwas konkreter zu werden:

1. Würden Sie Ihre Stimme einsetzen, um gegen eine neue EU-Richtlinie zur verpflichtenden Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten zu stimmen?

2. Würden Sie einer EU-Richtlinie zum Verbot der Vorratsdatenspeicherung in allen Mitgliedstaaten zustimmen?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Kilian Ulbrich

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DIE LINKE

Sehr geehrter Kilian Ulbrich,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Urteil des EuGH zeigt, dass Grundrechte in der EU nicht einfach ausgehebelt werden können, nur weil eine Richtlinie das Etikett Anti-Terror bekommt.

Ihre Fragen kann ich natürlich nur mit Ja beantworten, wobei ich denke, dass dieses Urteil keine Möglichkeit bietet, um jetzt einfach eine neue EU-Richtlinie vorzuschlagen.

Während CDU und SPD die Vorratsdatenspeicherung für notwendig halten, um Terrorismus zu bekämpfen, lehnt DIE LINKE aus bürgerrechtlichen Gründen jede Form der Vorratsdatenspeicherung ab.

Jede Art der Vorratsdatenspeicherung beschädigt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt eine Gefahr für die Pressefreiheit und für das Berufsgeheimnis von Ärzten, Seelsorgern oder Rechtsanwälten dar.

Mit freundlichen Grüßen
Gabi Zimmer