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Auf welchen RCTs oder systematischen Vergleichen beruht die Aussage der Bundesregierung, Cannabisblüten seien gegenüber anderen cannabishaltigen Arzneimitteln evidenzschwächer?

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Frage von Daniela J. •

Auf welchen RCTs oder systematischen Vergleichen beruht die Aussage der Bundesregierung, Cannabisblüten seien gegenüber anderen cannabishaltigen Arzneimitteln evidenzschwächer?

Sehr geehrter Herr Dr. Kippels,

in Ihrer Antwort vom 13.08.2026 auf die Schriftliche Frage 103 von Ateş Gürpinar (BT-Drs. 21/7573) begründet die Bundesregierung den Blütenausschluss u. a. mit „unzureichender Evidenz hinsichtlich der Wirksamkeit von Cannabisblüten gegenüber anderen cannabishaltigen Arzneimitteln in Form von randomisiert kontrollierten Studien“.

Zu inhalierter Cannabisblüte liegen jedoch mehrere RCTs vor; Andreae et al. 2015 fassten etwa fünf randomisierte Studien bei chronischen neuropathischen Schmerzen zusammen (DOI: 10.1016/j.jpain.2015.07.009).

Welche konkreten anderen Cannabisarzneimittel und Indikationen bildeten den Vergleichsmaßstab? Wurden direkte randomisierte Vergleichsstudien herangezogen oder getrennte Evidenzkörper miteinander verglichen? Falls keine direkten Vergleichsstudien vorliegen: Auf welcher Grundlage wird daraus ein genereller Evidenznachteil der Cannabisblüten abgeleitet?

Mit freundlichen Grüßen
Daniela J.

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