Aktuell ist zunächst das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gehalten, aus den vorliegenden Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen entsprechenden Gesetzentwurf zu entwickeln. Erst auf dieser Grundlage und im sich anschließenden parlamentarischen Verfahren wird sich herauskristallisieren, welche Reformschritte in welcher Ausprägung konkret geplant sind, und erst dann lassen diese sich seriös bewerten.
Eine belastbare Entscheidung über eine Zustimmung oder Ablehnung kann erst auf Grundlage des konkreten Gesetzentwurfs getroffen werden.
Um die angestrebten nationalen Klimaziele nach dem bestehenden Bundes-Klimaschutzgesetz für die Jahre 2030 und 2040 zu erreichen, hat das Bundeskabinett im März das „Klimaschutzprogramm 2026“ beschlossen. Das Klimaschutzprogramm wird nun vom Expertenrat für Klimafragen begutachtet. Danach folgt die Umsetzung der Maßnahmen.
vielen Dank, dass Sie mir Gelegenheit geben, die aktuelle Debatte zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einzuordnen:
Die von Ihnen angesprochene Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung ist Gegenstand des laufenden parlamentarischen Verfahrens zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz und wird derzeit intensiv beraten.
Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
