Frage an Georgios Chatzimarkakis bezüglich Gesundheit

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Georgios Chatzimarkakis
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Frage von Winfried M. •

Frage an Georgios Chatzimarkakis von Winfried M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Chatzimarkakis,

worin besteht für SIE als Wahlkreis-Direkt-EU-Kandidats-Angebot an mich als Saarbrücker-Bürger die angebliche Legitimation der http://www.ABDA.de , alle 55.000 deutschen Apotheker gegenüber der Politik vertreten zu wollen ?

http://www.apothekenforum.com/htm/abdaorg.html

1.)
insbesondere im Hinblick auf die beabsichtigte Bundesratsinitiative des NRW-Ministers Laumann, das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder einzuführen ,
2.)
im Hinblick auf die in 2008/2009 anstehende EuGH-Entscheidung ("Fremdbesitz" - DocMorris/Celesio-Streitfall-Saarbrücken), deren Kernfrage darin besteht, WIE bzw. welchen GemeinwohlUMFANG ein lt. EU-Vertragstext formulierter "Schutz der Gesundheit" haben soll :
also entweder das EU-Wettbewerbs-Kriterium oder die (subsidiäre) D-"institutionelle" Definition ?
Denn die Gesellschafter-Beteilung der 17 Landeskammern als K.d.Ö.R an diesem ABDA-Konstrukt GbR
(m.E. = Kooperations-KETTE seit 50 Jahren ) ist m.E. kammersatzungsWIDRIG !

Die Hintergrund-Problematik ist in der apothekerlichen Fachpresse seit 2002 publiziert. (DAZ : Ditzel+Rotta)
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Andreas_Werle/Archiv_Nr.7#Sperrung_der_ABDA-Wiki-Seite

mit freundlichen Grüßen
Winfried Meyer , Saabrücken

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihre EMail bezüglich des Themas"Gesundheit".

Der Versandhandel mit Arzneimittel trägt zu einer besseren Versorgung der Bürger mit Arzneimittel bei. Jedoch sollte um einen möglichen Vertrieb von gefälschten Arzneimitteln zuvorzukommen, eine Zertifizierung vertrauenswürdiger Arzneimittelvertreiber eingeführt werden, um schwarzen Schafen auf diesem Gebiet keine Chance zu lassen. Hier werden wir demnächst auf EU-Ebene initiativ.

Zu ihrer zweiten Frage:

Der Europäische Gerichtshof wird wohl im kommenden Sommer ein Urteil im DocMorris - Fall sprechen. In der Systematik der EUGH- Rechtssprechung ist angelegt, dass frühere Urteile zugrunde gelegt werden.

Der Schutz der Gesundheit, wie es der EU-Vertragstext formuliert ist gut mit dem Optiker-Urteil des EuGH (EuGH, Urteil vom 21.4.2005 - C-140/03 - ) zu erklären. In diesem Urteil hat der EuGH für Optikergeschäfte entschieden, dass sich die europäische Niederlassungsfreiheit von Kapitalgesellschaften gegen ein nationales gesetzliches Verbot als Fremdbesitzverbot durchsetzt. Wegen des hohen Rangs der Niederlassungsfreiheit und der Gleichheit der Problemlage ist das Optiker-Urteil meines Erachtens auch auf Apotheken übertragbar - so hat auch das Oberverwaltungsgerichtes Saarlouis dies beurteilt. Ich zitiere: " Verbote der Niederlassungsfreiheit sind nach der europäischen Rechtsprechung nur aus zwingenden Gründen möglich. Solche zwingenden Gründe für ein Niederlassungsverbot liegen bei Apotheken nicht vor. Bestehenden Gesundheitsgefahren bei der Abgabe von Medikamenten ist durch qualifiziertes Personal vorzubeugen; ein Gesundheitsschutz allein von der Rechtsform der Apotheke abhängig zu machen, leuchtet nicht ein. Bestehenden Kommerzialisierungsgefahren ist nach der anderweitig vorliegenden europäischen Rechtsprechung durch Kontrollen zu begegnen, nicht durch ein Niederlassungsverbot für Kapitalgesellschaften. Der dargelegte Vorrang des Europarechts ist bereits im behördlichen Genehmigungsverfahren zu beachten." Deshalb hat unter Abweichung von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarlouis das Oberveraltungsgericht Saarlouis im Beschwerdeverfahren die Niederlassungserlaubnis im vorläufigen Verfahren bestätigt.

Wie Sie leicht erkennen, kann eine Kammersatzung durchaus dem europäischen Recht zum Opfer fallen. Ich habe in mehreren Gesprächen und Vorträgen die ABDA- Vertreter darauf hingewiesen, dass sie sich und ihre Mitglieder auf ein entsprechendes EUGH-Urteil und somit eine veränderte Rechtslage einstellen müssen. Ich jedenfalls sehe auch für die "Apotheke der Zukunft" ein großes Potenzial, insbesondere im Hinblick auf die bestehende Beratungslücke in einem dringend erforderlichen Präventionsschema. Gerne übersende ich Ihnen entsprechende Präsentationen oder Texte falls gewünscht.

Mit freundlichen Grüssen

Jorgo Chatzimarkakis