Frage an Gerda Hasselfeldt von Norbert B. L. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
ich bin Arbeitnehmer, seit über 40 Jahren als steuerpflichtiger Bürger, jedesmal, wenn was er höht wurde, war ich dabei.
Meine Vorstellungen zur Kostenreduzierung im Bereich der Bundesregierung wäre zum Einen, eine verringerung der Wahlkreise,
daran gekoppelt ist die Anzahl der Abgeordneten im Parlament
daran sind die Lohn- und Gehaltskosten plus X gekoppelt.
Eine Einsparung hier wäre gegeben.
Zur Verwaltung:
Warum "treibt" der Staat die Steuer für die evangelische und katholische Kirche ein?
Warum kann dort keine Trennung sein? Die Kirchen haben dann die Chance als "Eingetragene Vereine" Mitglieder zu betreuen und kann sich über Mitgliedsbeiträge selbst finanzieren. Da grad hier, wo ich wohne, sehr viel Bürger jetzt Steuern entrichten, werden diese Bürger auch Mitglieder des "Katholischen-Kirchenvereins E.V " (Beispiel) werden und Beiträge entrichten.
Warum kann ein BürgerIN im Parlament sitzen, bis man ihn/sie "rausträgt"? Wir in der freien Wirtschaft werden ab mitte 50 angesprochen, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, in den ja wohlverdienten Ruhestand zu gehen. In der Politik löst ein älterer den anderen Älteren ab. Auch hier sollte mit mindestend 60 und Abzüge, auch Schluß sein.
Mit freundlichen Gruß
Norbert B. Legrand
Sehr geehrter Herr Legrand,
vielen Dank für Ihre Nachricht auf der Website von Abgeordnetenwatch, in der Sie verschiedene Vorschläge zum Thema Verwaltung und Kosteneinsparung vorbringen.
Sie schlagen zum einen eine Vergrößerung der Wahlkreise und eine entsprechende Verkleinerung des Bundestages vor. Würde die Anzahl der Wahlkreise und Mitglieder des Deutschen Bundestages weiter verringert (eine Reduzierung von 699 auf 598 Mitglieder des Bundestages wurde 2002 vorgenommen), hätte jeder Abgeordnete einen größeren Wahlkreis zu betreuen. Auch wenn damit eine Einsparung bei den Abgeordnetenbezügen vorgenommen werden könnte, wäre es dem Abgeordneten nicht mehr möglich, sich in der gleichen Intensität um die Anliegen der Bürger und die Vertretung der Interessen seines Wahlkreises in Berlin einzusetzen. Dies ist heute schon bei einer zu betreuenden Bevölkerung von 300.000 Bürgern kaum mehr möglich. Dies betrifft im übrigen auch die Beantwortung von Briefen aus der Bevölkerung.
Die Veranlagung der Kirchensteuer ist grundsätzlich Ländersache. In Bayern gibt es die Besonderheit, dass die Kirchen die Festsetzung und Veranlagung der Kirchensteuer selbst übernehmen. Deshalb erhalten Mitglieder der katholischen oder evangelischen Kirche zwei Steuerbescheide: Einen Einkommensteuerbescheid und einen Kirchensteuerbescheid. Die Finanzbehörden werden lediglich dann eigeschaltet, wenn die Kirchensteuer nicht gezahlt wird. Anders ist es lediglich bei der Kirchenlohnsteuer, die aus Praktikabilitätsgründen direkt vom Finanzamt eingezogen wird.
Eine Altersgrenze für Abgeordnete gibt es nicht: Ein Abgeordneter sitzt so lange im Parlament, wie er gewählt wird. Es ist letztlich das Volk, das bei der Wahl entscheidet, ob es einen älteren Abgeordneten weiter für geeignet hält, um den Wahlkreis bestmöglich in Berlin zu vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt