Frage an Gerda Hasselfeldt von Manfred S. bezüglich Wirtschaft
AKW
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt
Zum Thema Laufzeitverlängerung AKW habe ich folgende Fragen:
1.Ist der Betrieb von AKW angesichts der unbefriedigend gelösten Entsorgungsfrage nicht schon jetzt langsam illegal? (Beispiel: 1000e jahre strahlende Abfälle werden oberirdisch in Castoren mit 40 Jahre Lebensdauer gelagert +Asse Dilemma+weltweit kein einziges Endlager..)
2.Was spricht für die geplanten längeren Laufzeiten, wenn sachverständige experten weder volkswirtschaftlich noch umweltpolitisch wesentliche Vorteile sehen? Nur die Risiken seien gut belegt und in meinen augen auch unleugbar, vor allem für die alten Meiler (30 Jahre alte Technik ist meist schrottreif, ein Gau kann morgen oder in 33000Jahren eintreten, der unkalkulierbare "Faktor Mensch" gar nicht eingerechnet).Die folgen in unserem dichtbesiedelten Land wären verheerend.
3.Würden sie nicht auch sagen:Die Atomtechnologie ist nicht nachhaltig. Das benötigt Uran wäre wohl heute schon knapp, wenn nicht Beschaffung aus Waffenuran da wäre. Die Verknüpfung mit militärischer Anwendung ist evident und unbestritten,s. Iran...usw. Man kann auch sagen die Atomtechnik ist ein Relikt des Kalten Krieges, überholter "Energietraum" der 70er, deren Blütezeit längst vorbei ist. Volksmund: hinterher ist man schlauer.
4.War der noch gültige Atomkonsens nicht schon ein gelungener Schritt in die Zukunft, der Planungssicherheit und gerade jungen Menschen eine Perspektive gab? Sollen jetzt alle noch 40 Jahre warten bis wir wissen wie sicher unsere AKW wirklich sind?
Meiner Ansicht nach ist vor allem die 7 Jahre Verlängerung für die Altmeiler rein willkürlich und wegen Vergrößerung des Gau-Risikos unverantwortbar, sie liefert nur Zündstoff für unfruchtbare Diskussionen und Demos. Der sofortige(!) und langsame Ausstieg wie früher vereinbart war doch eine echte Chance, die zu realisieren gerade Deutschland gut anstehen würde. 1938 wurde hier in Berlin-Dahlem schließlich die Kernspaltung entdeckt.
Mit freundlichem Gruß!
Sehr geehrter Herr Schönfeld,
vielen Dank für Ihre Email und Ihre Fragen zur Lauzeitverlängerung für Kernkraftwerke.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Frage der Endlagerung radioaktiver Abfälle noch nicht hinreichend beantwortet ist. Wir könnten hierzulande bei der Suche nach einem geeigneten Endlagerort jedoch weiter sein, hätten wir durch das vor zehn Jahren unter Rot-Grün verhängte Moratorium nicht wertvolle Zeit verloren. Unter der unionsgeführten Koalition wird daher die Suche nach einem sicheren Endlagerstandort intensiv vorangetrieben. Dies wäre im übrigen auch ohne Verlängerung der Laufzeiten erforderlich gewesen. Anfang Oktober dieses Jahres wurde auf Veranlassung des Bundesumweltministeriums die Erkundung des Salzstocks Gorleben unter Zugrundelegung hoher wissenschaftlicher Standards wieder aufgenommen. Auf der Basis einer Sicherheitsanalyse, eines aktualisierten Endlagerungskonzeptes und eines Gutachtens unabhängiger Fachleute soll geprüft werden, ob der Salzstock als Endlager geeignet ist. Die vom Bundesumweltministerium formulierten Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärme-entwickelnder radioaktiver Abfälle finden sich unter:
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/sicherheitsanforderungen_endlagerung_bf.pdf
Was die Sicherheit der Kernkraftwerke betrifft, so hat die Koalition mit dem 12. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes zusätzliche Sicherheitsanforderungen durchgesetzt. Die Betriebsdauer der deutschen Kernkraftwerke wird sich an der Gewährleistung des größtmöglichen Sicherheitsniveaus jeder einzelnen Anlage orientieren. Die Kraftwerksbetreiber haben künftig entsprechend dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheitsvorkehrungen realisiert werden, die geeignet und angemessen sind, um einen signifikanten zusätzlichen Beitrag zur weiteren Vorsorge gegen Risiken zu leisten. Die Liste mit den sicherheitstechnischen Anforderungen für Kernkraftanlagen ist einsehbar unter:
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/entwurf_novelle_atg_massnahmen_bf.pdf
Leider wird es in den nächsten Jahren trotz intensiver Fördermaßnahmen für regenerative Energien noch nicht möglich sein, die Kernkraft – ihr Anteil an der Bruttostromerzeugung beträgt knapp 23% – vollständig zu ersetzen und unseren Industriestandort mit seinem hohen Energiebedarf in ausreichendem Maße zu versorgen. Regenerative Energien sind bisher nur in schwankendem Maße vorhanden, lassen sich technologisch noch nicht speichern und sind somit auch nicht nach Bedarf in vollem Umfang verfügbar. Bis die Umstellung auf die Erneuerbaren Energien verlässlich möglich ist, brauchen wir einen dynamischen Mix aus Biomasse, Wasser-, Wind- und Sonnenenergie sowie Erdöl, Kohle, Gas und eben auch Kernkraft. Kernkraftwerke können durch ihre flexible und zuverlässige Regelbarkeit die fluktuierende Einspeisung bei erneuerbaren Energien ausgleichen.
Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass sich ohne die Kernenergie die ambitionierten Klimaschutzziele, zu denen sich Deutschland international verpflichtet hat, nicht erreichen lassen. In ihrem Energiekonzept hat die Koalition folgende Ziele formuliert: Bis 2020 sollen die Treibhausgasemissionen um 40%, bis 2050 um mindestens 85% gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden. Die CO2-Einsparung durch die Stromerzeugung aus der Kernkraft liegt hierzulande bei ca. 150 Mio. Tonnen jährlich.
Meiner Meinung nach war der unter der rot-grünen Bundesregierung gefasste und überstürzte Ausstiegsbeschluss weder ein gelungener Schritt, noch gab er Planungssicherheit für die Zukunft. Zum einen wurde auf die Festschreibung zusätzlicher Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke verzichtet. Zum anderen verband die rot-grüne Koalition ihren Ausstiegsbeschluss nicht mit einem Energiekonzept. Es gab keinen schlüssigen Plan, der aufzeigt, wie Deutschlands künftige Energieversorgung aussehen und wie die Umstellung hin zu einer umweltfreundlichen Energieerzeugung realisiert werden soll. Die Koalition aus CDU/CSU und FDP hat im Gegensatz dazu ein umfassendes Energiekonzept vorgelegt, das den Zeitraum bis zum Jahr 2050 umfasst und eine Fülle von konkreten Maßnahmen zur Förderung der Erneuerbaren Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzeigt. Das Energiekonzept sowie weiterführende Informationen rund um die Förderung der Erneuerbaren Energien finden Sie unter:
- http://www.bmu.bund.de/energiekonzept/doc/46394.php
- http://www.erneuerbare-energien.de
Ich habe mir meine Entscheidung zu den Energiegesetzen nicht leicht gemacht, sondern mich intensiv mit allen Argumenten auseinandergesetzt. Ich bin fest davon überzeugt, dass mit unserem Energiekonzept erstmals ein umfassender und realistischer Fahrplan für unsere zukünftige Energieversorgung vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB