Frage an Gerda Hasselfeldt von Sylvia V. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Hasselfeld,
wie ich mit erfahren musste, wird in der Massennutztierhaltung oft, ja sogar plan- und regelmäßig gegen das - meiner Ansicht nach ohnehin eher unzureichende - Tierschutzgesetz verstoßen, indem an den Tieren Amputationen vorgenommen werden, wie zB Schnäbelkürzen bei Puten und Hühnern, Abfeilen von Zähnen bei Schweinen etc. Würde man die Tiere einigermaßen artgerecht halten, wären derartige Verstümmelungen überflüssig, da die Aggressionen, die durch das enge Zusammenpferchen entstehen, deutlich reduziert würden. Soweit ich informiert bin, sind derartige Amputationen nur in besonders begründeten Einzelfällen nachdem Tierschutzgesetz zulässig, in der Massentierhaltung sind sie jedoch an der Tagesordnung, soweit ich informiert bin. Meine Frage lautet nun: Wie kann das sein? Wird das Gesetz nicht überwacht? Was wird getan, um die laufenden Gesetzesverstoße zu ahnden oder ist das Tierschutzgesetz unzureichend? Wie ist Ihre Meinung dazu?
Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße
Sylvia Vogt
Sehr geehrte Frau Vogt,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Tierschutz, die Sie mir über Abgeordnetenwatch gestellt haben.
Deutschland ist mit seinen sehr hohen Anforderungen an den Tierschutz europaweit wie international Vorreiter. Es wird ständig an Verbesserungen gearbeitet und wir haben in der Vergangenheit bereits erhebliche Fortschritte erzielen können. So ist beispielsweise der Tierschutz seit 2002 als Staatsziel verankert.
Das Tierschutzgesetz verbietet grundsätzlich das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen eines Wirbeltieres. Jedoch sieht das Gesetz Ausnahmen vor, beispielsweise für das Schnabelkupieren bei Geflügel oder das Abschleifen der Eckzähne von Ferkeln, wenn der Eingriff zum Schutz der Tiere erforderlich ist. Die gegenseitigen Verletzungen stellen ein großes Problem dar. Durch das Kürzen der Schnäbel werden wirksam Verletzungen reduziert und Todesfälle vermieden. Die Ausnahmegenehmigungen erteilen die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Verstöße gegen das Amputationsverbot können mit Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder einem Bußgeld geahndet werden.
Ziel ist es, in Zukunft in der Nutztierhaltung soweit wie möglich auf Amputationen zu verzichten. Die Situation ist jedoch sehr komplex. Eine Verbesserung kann nur durch die europaweite Zusammenarbeit von Wissenschaft und Verwaltung sowie den verschiedenen betroffenen Bereichen der Praxis, wie Zucht, Haltung, Management, Fütterung und Stalltechnik, erreicht werden. Insbesondere müssen die Ursachen der Verhaltensstörungen weiter erforscht werden.
Die artgerechte Tierhaltung bildet einen Schwerpunkt im von Frau Aigner (CSU) geführten Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). So setzt sich das BMELV für eine freiwillige Tierschutzkennzeichnung auf europäischer Ebene ein. Auf diese Weise werden Produkte, bei deren Erzeugung besonders strenge Tierschutzregeln beachtet wurden, für die Verbraucher erkennbar. Jeder Einzelne hat so die Möglichkeit durch seine Kaufentscheidung wirtschaftliche Anreize für den Tierschutz zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB