Frage an Gerda Hasselfeldt von Erich W. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
vielen Dank für Ihr Anwort vom 31. Juli 2012.
Dennoch es bringt mehr Fragen mit sich als Antworten.
Mit der von Ihnen beschriebenen Agitation müsste hier nicht der Handelsbilanzüberschuss Deutschlands gehalten oder sogar noch gesteiger werden, ist hier nicht das Szenario dann vorgegeben, daß Deutschland immer eine positive Handelsbilanz erwirtschaften muß um die bedingt negativ erwirkten Handelsbilanzen anderer Eurostaaten ausgleichen zu können?
Wäre nicht ein Ausgleich der Handelsbilanz Deutschlands bzw. Stärkung des Binnenmarkts vorgegeben, zumal ein Staatenausgleichsmechanismus zwischen verschieden starken Handelsbilanzen innerhalb der Eurozone nicht mehr vorhanden ist?
In dem Zusammenhang wäre es nicht sinnvoller wieder Mechanismen zu schaffen, um verschiedene Handelsbilanzen ausgleichen zu können, zumindest für einen Zeitraum bis in etwa die gleiche Wirtschaftsleistung unter den Eurostaaten vorliegt?
Darüberhinaus bei welcher Höhe an positiver Handelsbilanz Deutschlands muss mit einer Binnenmarkt Implosion gerechnet werden?
Die von Ihnen angesprochene Einführung eines Insolvenzrechts für Staaten, damit es auch im Euro-Währungsverbund zu geordneten Staatspleiten kommen kann, wie soll dieses Ziel erreicht bzw. realisiert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Erich Weissenbeck
Sehr geehrter Herr Weissenbeck,
vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 05. August 2012. Ich begrüße das große Interesse, das Sie der Thematik der Staatsschuldenkrise entgegenbringen.
Ich stimme Ihnen zu, wir müssen wieder stärker zu einem Ausgleich der Handelsbilanzen in Europa kommen. Deshalb haben wir uns auf europäischer Ebene auf ein Verfahren zur Reduzierung von makroökonomischen Ungleichgewichten verständigt. Dieses Verfahren hat die von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu den Handelsbilanz-überschüssen zum Gegenstand.
Folgendes ist vorgesehen:
Die EU-Länder haben sich im November 2011 auf die Möglichkeit eines „Verfahrens gegen makroökonomische Ungleichgewichte“ geeinigt. Hier wird anhand von 10 Indikatoren wie z.B. dem Leistungsbilanzsaldo untersucht, ob sich in einem Land Ungleichgewichte gebildet haben. Verletzt einer der Indikatoren einen bestimmten Grenzwert, wird in einer genaueren Analyse überprüft, ob es sich hierbei tatsächlich um ein Ungleichgewicht handelt (oder der Wert z.B. in erster Linie auf Einmaleffekte zurückzuführen ist) und wie schwerwiegend dieses ist.
So lange ein weniger schwerwiegendes Ungleichgewicht vorliegt, greift eine präventive Komponente: Kommission und Rat können im Rahmen des Europäischen Semesters – also in der Reaktion auf die nationalen Stabilitäts- und Konvergenzprogramme – Empfehlungen aussprechen, wie diesem Ungleichgewicht begegnet werden sollte. Wird bei einem Euro-Land bei einem der untersuchten Indikatoren sogar ein ernsthaftes Ungleichgewicht festgestellt, kann der Rat ein „Verfahren gegen übermäßige Ungleichgewichte“ anstoßen (korrektive Komponente). Dann muss das betroffene Land in einem Aktionsplan konkrete Maßnahmen und Fristen für die Korrektur der Ungleichgewichte nennen. Bei einem Fehlverhalten drohen auch hier Sanktionen, die nur durch eine qualifizierte Mehrheit verhindert werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB