Frage an Gregor Gysi bezüglich Verbraucherschutz

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Gregor Gysi
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Frage von Manfred K. •

Frage an Gregor Gysi von Manfred K. bezüglich Verbraucherschutz

Ich habe soeben Ihre Antwort vom 10.09. an Frau Dr. Puck gelesen wonach im Grundgesetz stehen soll, dass es möglich ist Volksentscheide (wie zB. geschehen von der CDU) abgelehnt werden können. Mit anderen Worten, die Leute von der Straße unternehmen ja doch nichts dagegen.
Wenn es nun diesen Passus nicht mehr gäbe....wäre es dann denkbar Politiker bei Unehrlichkeit, falschen Versprechungen, Zynismus den Ärmsten der Armen gegenüber (zB. Herrn Sarazin) usw. abzusetzen und jegliche Vergünstigung zu streichen? Würden Sie es auch so sehen? Was könnte man tun diesen Passus zu verändern und (oder) die Menschen aufzuklären?
Letzte Frage: Ihnen wurde des öfteren nachgesagt in der SED gewesen zu sein. In der jetzigen Zeit ja wohl eher nicht. Soweit ich informiert bin waren in der Regierung, der Bundeswehr und der freien Wirtschaft der jungen Bundesrepublik jede Menge Nazis zu finden (und es waren bestimmt keine kleinen Lichter) Was wiegt Ihrer Meinung nach schlimmer?

Da ich bei "ihren" Antworten immer den Eindruck habe das Sie ehrlich und offen sind wünsche ich Ihnen, das möglichst Alle zur Wahl gehen.

Mit freundlichen Grüßen
M.Küstermann

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Sehr geehrter Herr Küstermann,

Ihre Nachricht vom 15.9. hat mich erreicht.
Ich betone noch einmal, dass ich dagegen bin, dass eine Mehrheit des Bundestages entscheiden darf, einer Abgeordneten bzw. einem Abgeordneten das Mandat zu entziehen. Ansonsten hätte mich die Mehrheit schon längst rausgeschmissen. Ich denke nach wie vor, dass wir eine Änderung des Wahlrechts brauchten, um den Bürgerinnen und Bürgern mehr Mitsprache zu geben. Bekanntlich haben Sie jetzt eine Erststimme, um eine Abgeordnete bzw. einen Abgeordneten direkt zu wählen. Darüber hinaus haben Sie eine Zweitstimme, mit der Sie die Liste einer Partei wählen. Ich bin dafür, dass die Wählerinnen und Wähler verpflichtet werden müssten, auf der Liste der Partei drei Personen anzukreuzen. Am Schluss wird ausgezählt und es ziehen nur die im Bundestag von der Liste ein, die die meisten Stimmen bekommen haben. Das änderte die gesamte Struktur. Abgeordnete müssten ihrer Partei so nahe bleiben, dass sie auf die Liste genommen werden, aber den Bürgerinnen und Bürgern so nahe sein, dass sie auch angekreuzt werden. Abgeordnete, die ein Fehlverhalten an den Tag legen, können dann von den Bürgerinnen und Bürgern leichter abgewählt werden, selbst wenn sie auf der Liste stehen sollten.

Sie haben Recht, dass viele führende Nazis nach 1949 verantwortlich in Deutschland tätig waren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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