Frage an Gregor Gysi bezüglich Innere Sicherheit

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Frage von Christoph S. •

Frage an Gregor Gysi von Christoph S. bezüglich Innere Sicherheit

Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
eine Frage zu Ihrem Kompetenzgebiet als Jurist: Als juristischer Laie bin ich kürzlich darauf aufmerksam geworden, dass unsere Justiz einen grundlegenden Konstruktionsfehler bergen könnte, mit verheerenden Folgen: Staatsanwälte als Teil der Judikative sind der Exekutive unterstellt, d.h. Staatsanwälte sind weisungsgebunden, wobei die Hierarchie beim Justizminister endet.

Das birgt, wenn ich es richtig verstehe, die Gefahr, dass Strafverfolgung aus politischen Gründen unterbunden werden kann. Der Verdacht liegt nahe, dass es sich tatsächlich so verhält, insbesondere bei einflussreichen, mutmaßlichen Wirtschaftskriminellen mit guten Verbindungen zur Politik. Mein Verdacht wurde geschürt z.B. durch http://berliner-staatsanwaelte.de/index.php?option=content&task=view&id=36&Itemid=27 und http://www.nachdenkseiten.de/?p=3971. Gestern hörte ich in der Radiosendung SWR-Leute, wie eine Betrugsbeauftragte einer großen gesetzl. Krankenkasse sagte, dass sich Staatsanwälte weigern, niedergelassene Ärzte wegen Korruption anzuklagen, weil die Gesetzeslage dies nicht hergäbe, obwohl andere Juristen dies anders sähen. Bestätigt dies nicht den Verdacht, dass Staatsanwälte aus Angst um die eigene Karriere sich nicht trauen, gegen die Interessen mächtiger Lobbies ihren eigentlichen Verpflichtungen nachzukommen?

Teilen Sie die Meinung, dass die Unterstellung der Staatsanwälte unter die Exekutive ein eklatanter Verstoß mit schwerwiegenden Folgen gegen das demokratische Grundprinzip der Gewaltenteilung ist? Wenn ja, werden Sie dagegen vorgehen? Und was werden Sie sonst tun, um Wirtschaftskriminelle mit mehr Nachdruck einer Strafe zuzuführen?

Beste Grüße
C. Siegel

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Sehr geehrter Herr Siegel,

Sie haben Recht, dass die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte ein Problem ist. Allerdings darf ein Justizminister Ermittlungen im Falle des Verdachts von Straftaten nicht ausschließen. Trotzdem wäre hier über Umstellungen nachzudenken.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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