Frage an Gregor Gysi bezüglich Bundestag

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Frage von Manuela S. •

Frage an Gregor Gysi von Manuela S. bezüglich Bundestag

Betr.: Gesetzentwurf zum Stiftungsrecht enthält Änderungen zum Infektionsschutzgesetz

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

mich beschäftigen die folgenden Fragen und ich wäre über Ihre Antwort und Ihre Position dazu dankbar.

In der Plenarsitzung des Bundestages vom 24. Juni 2021 wurde unter TOP 39 das Thema Stiftungsrecht behandelt. Hierfür wurde ein Gesetzentwurf (DS 19/28173) vorgelegt, das ausschließlich die Vereinheitlichung des Stiftungsrechtes thematisiert. Bei der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (DS 19/30938) wurden in dem vorgelegten Gesetzentwurf zum Stiftungsrecht Teile des Infektionsschutzgesetzes eingefügt. Aus meiner Sicht wird hierdurch verhindert, dass diese Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor dem Beschließen öffentlich zugänglich gemacht werden konnte. Auch wurde in der veröffentlichten Tagesordnung nicht darauf hingewiesen, dass zu dem Stiftungsrecht noch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes behandelt werden.
Haben Sie diesem o.g. Gesetzentwurf und der Beschlussempfehlung zugestimmt? Warum?
Ist Ihnen bewusst gewesen, dass die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes mit beschlossen werden?
Ist es eine übliche Vorgehensweise, dass Gesetze aus unterschiedlichen Bereichen und Ressorts gemeinsam abgestimmt und beschlossen werden?

Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Seifert

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Frau Seifert,

Ihre Frage vom 5. Juli hat mich erreicht. Das Infektionsschutzgesetz wurde nicht geändert. Es wurden nur Passagen aus dem Infektionsschutzgesetz übernommen in das Stiftungsgesetz. Das ist leider durchaus üblich, wenn der Ausschuss die 2. und 3. Lesung empfiehlt. Ich habe dem Gesetz nicht zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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