Frage von Angelika F. • 05.06.2008
Frage an Gregor Gysi von Angelika F. bezüglich Recht
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Antwort 09.06.2008 von Gregor Gysi Die Linke

Sehr geehrte Frau Fuchs,

an die Geschichte, die dort geschrieben wird, glaube ich nicht. Der Bundestag kann zwar Regierungsmitglieder herbeirufen, aber selbstverständlich nicht vorladen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gysi

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Antwort 09.06.2008 von Gregor Gysi Die Linke

Sehr geehrter Herr Wege,

Ihre Nachricht vom 5.6. hat mich erreicht.

In Höchstzeiten hatte die SED 2,3 Millionen Mitglieder. Darunter war alles was es heute gibt, auch politisch.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gysi

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Antwort 09.06.2008 von Gregor Gysi Die Linke

(...) Wir werden weiterhin für mehr soziale Gerechtigkeit in Deutschland streiten und kämpfen. Ich hoffe, dass wir bald mehr Erfolge erreichen werden. (...)

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Antwort 09.06.2008 von Gregor Gysi Die Linke

(...) wir selbst haben im Bundestag bereits beantragt, die Bezüge von Vorstandsmitgliedern gesetzlich zu begrenzen, alle anderen Fraktionen lehnten dies ab. Im Kern können Sie sich also auf unsere Unterstützung verlassen, da ich Ihre Petition allerdings nicht kenne, kann ich es im Detail nicht beurteilen. (...)

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Antwort 09.06.2008 von Gregor Gysi Die Linke

(...) Bei der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns haben wir uns vom Gesetzgeber leiten lassen, der den pfändungsfreien Betrag einer Person auf etwa 1.000,00 € festgelegt hat. Kein Gläubiger darf diesen pfändungsfreien Betrag für sich in Anspruch nehmen, deshalb haben wir gesagt, dass durch Arbeit mindestens zu gewährleisten ist, dass jemand diesen pfändungsfreien Betrag bezieht. (...)

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Antwort 09.06.2008 von Gregor Gysi Die Linke

(...) selbstverständlich besteht ein Anspruch auf Information der Bevölkerung. Es gibt aber kein Recht zur "üblen Nachrede". Niemand hat das Recht, ohne entsprechenden Nachweis einen anderen zu schmähen. (...)