Wann werden endlich medizinische Eingriffe an Tieren ohne Betäubung verboten? Wann wird die Anbindehaltung für Rinder verboten? Wann werden Langstreckentransporte für Tiere in der EU verboten?

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Gülistan Yüksel
SPD
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Frage von Natalie T. •

Wann werden endlich medizinische Eingriffe an Tieren ohne Betäubung verboten? Wann wird die Anbindehaltung für Rinder verboten? Wann werden Langstreckentransporte für Tiere in der EU verboten?

Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass Tiere in Zukunft mehr geschützt werden, als dies aktuell der Fall ist. Vielen, vielen Dank

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SPD

Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Tierschutz. Gerne gebe ich Ihnen einen Einblick in den Stand der aktuell geplanten Gesetzesänderungen sowie über die Schritte, die wir als SPD-Bundestagsfraktion in diesem Zusammenhang unternehmen.

Bereits im Koalitionsvertrag mit Grünen und FDP hatten wir uns darauf geeinigt, die von Ihnen genannten Punkte anzugehen. Die medizinischen Eingriffe an Tieren ohne Betäubung sowie die Anbindehaltung von Rindern werden jetzt mit der Novelle des Tierschutzgesetzes endlich eingeschränkt. Zu den wesentlichen Neuerungen der Gesetzesnovelle gehört, dass schmerzhafte Eingriffe, wie beispielsweise die Kastration von Kälbern, künftig nur noch unter der Verwendung von Betäubungs- und Schmerzmitteln zulässig sind. Die Anbindehaltung von Rindern soll durch das Gesetz künftig weitgehend verboten werden. Es gibt dabei jedoch eine Übergangsfrist von zehn Jahren, in der kleinere Betriebe unter bestimmten Bedingungen noch Rinder in Anbindehaltung halten dürfen. Diese Regelung betrifft insbesondere Betriebe mit bis zu 50 Rindern, die über sechs Monate alt sind, sofern diese Tiere auch Weidegang oder Zugang zum Freigelände haben.

Bei dem dritten von Ihnen angesprochenen Punkt, der Langstreckentransporte von Tieren, handelt es sich um eine äußerst schwierige und komplexe Problematik. Die Berichterstatterin für Tierschutz der SPD-Bundestagsfraktion, Anke Hennig, wie auch Tierrechtsexpertinnen und -experten setzen sich intensiv dafür ein, diese Praxis zu beenden. Es gibt jedoch erhebliche rechtliche und politische Hürden, um solche Transporte zu unterbinden. Wir möchten in den parlamentarischen Verhandlungen die Frage, wie ein Verbot der Transporte rechtssicher verankert werden kann, abschließend klären. Denn bereits jetzt hätte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Möglichkeit, den Stopp solcher Transporte über eine Verordnung umzusetzen. Das Ministerium beruft sich aber auf das EU-Recht, mit dem ein Stopp nicht vereinbar sei. Auch dies wird in den kommenden Wochen zu prüfen sein. Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist es zudem unerlässlich, auch auf europäischer Ebene strengere Regelungen einzuführen.

Der aktuelle Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes wurde am 24. Mai 2024 im Kabinett beschlossen und am 5. Juli 2024 dem Bundesrat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz, bei dem der Bundesrat Änderungsanträge einbringen kann, die anschließend im Bundestag geprüft werden müssen. Der Gesetzgebungsprozess befindet sich daher noch in einer entscheidenden Phase. Als SPD-Bundestagsfraktion erkennen wir die dringende Notwendigkeit, den Tierschutz in Deutschland zu verbessern und das Wohl der Tiere zu stärken. Sobald der Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung eintritt, werden wir uns dafür einsetzen, möglichst viele weitere Verbesserungen in den Verhandlungen mit unseren Koalitionspartnern durchzusetzen.

Mit herzlichen Grüßen

Gülistan Yüksel, MdB 

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