Grundsätzlich gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
Antwort 24.05.2024 von Gülistan Yüksel SPD
Antwort 17.04.2024 von Gülistan Yüksel SPD
Die SPD und ich stehen klar zum Koalitionsvertrag und setzen weiter auf eine zeitnahe Umsetzung, damit Ehepaare nicht länger voneinander getrennt leben müssen.
Antwort 22.03.2024 von Gülistan Yüksel SPD
Sobald der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben hat, wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Drei Monate später wird es in Kraft treten.
Antwort 19.02.2024 von Gülistan Yüksel SPD
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug auch erst nach der Einreise erbracht werden kann.
Antwort 14.02.2024 von Gülistan Yüksel SPD
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug auch erst nach der Einreise erbracht werden kann.
Antwort 15.01.2024 von Gülistan Yüksel SPD
Eine Übergangsregelung ist in dem von Ihnen geschilderten Fall nicht erforderlich. Es gilt nämlich immer die Rechtslage zum Zeitpunkt der Einbürgerung.