Frage an Günter Krings bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Kristijan P. •

Frage an Günter Krings von Kristijan P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Dr. Günter Krings,

Habe eine frage zur Einbürgerung....Ich besitze den Kroatischen Pass (Aufenthaltserlaubnis-Unbefristet)..bin aber in Deutschland geboren.....und möchte den Deutschen Pass...bzw. Deutscher Staatsbürger werden....mein Problem ist das mir die Kroatische Botschaft große Probleme macht....ich bin 37 Jahre alt...und hätte Anfang der 90ger Jahre mein Wehrdienst in Kroatien Antreten müssen...da ich keinen Bezug zu Kroatien habe und nicht einmal die Sprache spreche.....und Anfang der 90ger Bürgerkrieg in Ex Jugoslawien Herrschte....habe ich den Dienst verweigert....Seit dem verlängert Kroatien nicht meinen Kroatischen Pass....man würde ihn mir nur verlängern wenn ich den Wehrdienst in Kroatien antreten würde.....da ich mit 37 Jahren kein Wehrdienst in Kroatien antreten muss...werde ich dort in den Akten Kriegsdienstverweigerer gehalten... ....Nun meine Frage...Gibt es eine Möglichkeit ohne gültigen Kroatischen Pass die Deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten?? Bin in Nettetal geboren.....habe einen festen Wohnsitz.....eine Ausbildung.....und seit über 20 Jahren in einer Firma beschäftigt.....

Mit freundlichen Grüßen
K.P

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Percic,

vielen Dank für Ihre Nachfrage auf „Abgeordnetenwatch.de“.

Im „Aufenthaltsgesetz §48 (2) Ausweisrechtliche Pflichten“ ist folgende Regelung zur Fragestellung getroffen worden: „Ein Ausländer, der einen Pass weder besitzt noch in zumutbarer Weise erlangen kann, genügt der Ausweispflicht mit der Bescheinigung über einen Aufenthaltstitel oder die Aussetzung der Abschiebung, wenn sie mit den Angaben zur Person und einem Lichtbild versehen und als Ausweisersatz bezeichnet ist.“

Nach §82 Aufenthaltsgesetz können Nachweise hinsichtlich der Unzumutbarkeit verlangt werden. Sie sollten am besten mit der Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen, um herauszufinden, ob Ihre Bemühungen, einen kroatischen Pass zu erlangen, bereits ausreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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