Warum lassen Sie beim GKV-BStabG (Streichung Cannabisblueten) ein lebensgefaehrliches Chaos zu? Kassen, Ärzte und Apotheken wissen weder ab wann es gilt, noch ob es Bestandsschutz gibt?
Am 10.07.26 wurde das GKV-BStabG verabschiedet, das Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung streicht (Paragraf 31 Abs. 6 SGB V). Für mich als multimorbiden Patienten ist diese Therapie nachweislich lebensrettend.
Sie hinterlassen in der Praxis ein Desaster:
1. Stichtag-Chaos: Apotheken und Verbaende streiten, ob die Streichung zum 01.01.2027 oder wegen Art. 8 i.V.m. Art. 1 Nr. 12c direkt nach Verkündung gilt.
Es drohen Lieferstopps von heute auf morgen.
2. Kein Bestandsschutz: Das Gesetz enthält keine Altfallregelungen fuer Patienten mit unbefristeter Kostenübernahme
Dieses Chaos bedeutet für Schwerstkranke pure Existenzangst. Wie rechtfertigen Sie dieses Versagen? Was unternehmen Sie sofort, um Bestandsschutz zu garantieren, bevor uns die Medizin entzogen wird?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und die Schilderung Ihrer persönlichen Situation. Die Sorgen von schwerst- und chronisch kranken Patientinnen und Patienten nehme ich sehr ernst, insbesondere wenn es um die Verlässlichkeit der medizinischen Versorgung und den Zugang zu notwendigen Therapien geht.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Neuregelung des § 31 Abs. 6 SGB V, nach der getrocknete Cannabisblüten aus dem besonderen Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen wurden, ist am 30. Juli 2026 in Kraft getreten. Während einzelne andere Bestimmungen des Gesetzes erst zum 1. Januar 2027 greifen, gilt die Anpassung der Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten unmittelbar seit dem Tag nach der Verkündung. Hinsichtlich des Inkrafttretens besteht somit eine eindeutige Rechtslage.
Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, die Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung zielgerichteter auf medizinisch standardisierte, qualitätsgesicherte und evidenzbasierte Arzneiformen zu konzentrieren. Getrocknete Cannabisblüten unterliegen als pflanzliche Rohstoffe natürlichen Schwankungen im Wirkstoffgehalt. Der Gesetzgeber hat sich deshalb dafür entschieden, die Erstattung der GKV künftig auf standardisierte Extrakte sowie Wirkstoffe wie Dronabinol und Nabilon zu fokussieren. Diese Entscheidung bedeutet jedoch keineswegs das Ende der cannabinoidbasierten Therapie für Schwerstkranke. Die Versorgung mit Cannabisarzneimitteln wird nicht gestrichen, sondern auf verlässlich dosierbare Präparate umgestellt. Für Patientinnen und Patienten, die bisher mit Cannabisblüten behandelt wurden, besteht nach wie vor ein Leistungsanspruch auf erstattungsfähige Alternativen wie standardisierte Extrakte.
Um Unklarheiten in der Praxis auszuräumen, haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband gemeinsame Umsetzungshinweise veröffentlicht. Diese stellen sicher, dass behandelnde Ärztinnen und Ärzte die Umstellung auf zulässige Extrakte oder Fertigarzneimittel pragmatisch und ohne unnötige bürokratische Hürden vornehmen können, sodass die Kontinuität Ihrer Schmerz- und Symptomtherapie gewährleistet bleibt.
Ich verstehe die Verunsicherung, die ein solcher Systemwechsel bei Betroffenen auslöst. Die parlamentarische Praxis beobachtet die Umsetzung der neuen Richtlinien im Dialog mit Ärzteschaft und Krankenkassen sehr genau, um sicherzustellen, dass die medizinische Versorgung schwerstkranker Menschen jederzeit lückenlos gewährt bleibt.
Für Ihre Gesundheit, Ihren weiteren Therapieverlauf und Ihren persönlichen Weg wünsche ich Ihnen von Herzen alles Gute, viel Kraft sowie eine bestmögliche Linderung Ihrer Beschwerden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings
