Wann setzen Sie sich dafür ein, dass Abgeordnete und Beamte verpflichtend in die gesetzliche Rente einzahlen und der blockierte Antrag 21/2708 endlich zur Abstimmung ins Plenum kommt?

Günter Krings, 2025
Günter Krings
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Frage von Georg W. •

Wann setzen Sie sich dafür ein, dass Abgeordnete und Beamte verpflichtend in die gesetzliche Rente einzahlen und der blockierte Antrag 21/2708 endlich zur Abstimmung ins Plenum kommt?

Sehr geehrter Herr Krings,

die gesetzliche Rente steht unter Druck. In der Bevölkerung wächst das Unverständnis über die separaten, privilegierteren Altersversorgungen von Abgeordneten und Beamten.
Die Bezüge sind hoch genug, um – wie von der Politik oft für normale Bürger propagiert – eine private Vorsorge zu treffen.

Im November 2025 wurde der Antrag „Bundestagsabgeordnete vollumfänglich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen“ (Drucksache 21/2708) in die Ausschüsse überwiesen. Zudem empfahl die Rentenkommission im Juni 2026 die schrittweise Einbindung von Beamten und Politikern.

Als Bürger aus Ihrem Wahlkreis Mönchengladbach frage ich Sie:

Wie stehen Sie persönlich zu diesem Vorschlag?
Wie bewerten Sie den aktuellen Beratungsstand des Antrags im Ausschuss und werden Sie sich für eine zeitnahe finale Abstimmung im Plenum einsetzen?

Über eine konkrete Antwort abseits von pauschalen Textbausteinen würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Georg W.

Günter Krings, 2025
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre offenen Worte aus unserem Wahlkreis. Sie sprechen zunächst den Beratungsstand der Drucksache 21/2708 an. Es ist richtig, dass dieser Antrag im vergangenen November an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Dass er dort noch nicht abschließend beraten und dem Plenum zur finalen Abstimmung vorgelegt wurde, ist jedoch kein "Blockieren", sondern hat einen ganz sachlichen Hintergrund: Das Parlament wollte zunächst die Ergebnisse der Alterssicherungskommission abwarten, die nun im Juni 2026 vorgelegt wurden. Es ist im parlamentarischen Verfahren sinnvoll, weitreichende Einzelanträge in einen größeren Reformkontext einzuordnen, anstatt Stückwerk zu betreiben. Da der Bericht nun vorliegt, gehe ich fest davon aus, dass die Beratungen im Ausschuss zeitnah abgeschlossen werden und das Thema im Rahmen eines umfassenden Gesetzespakets zur Abstimmung ins Plenum kommt. Diesen Prozess werde ich aktiv unterstützen.

Sie fragen mich nach meiner persönlichen Haltung zu dem Vorschlag. Ich teile Ihr Empfinden ausdrücklich: Die Systeme der gesetzlichen Rentenversicherung einerseits und der Alterssicherung von Beamten und Abgeordneten andererseits haben sich in den vergangenen Jahrzehnten zu stark auseinanderentwickelt. Dass viele Bürgerinnen und Bürger dies als ungerecht empfinden, kann ich absolut nachvollziehen. Deshalb halte ich es für zwingend erforderlich, die Systeme stärker anzugleichen und bestehende Unterschiede schrittweise abzubauen.

Was uns Abgeordnete betrifft, so unterstütze ich die Empfehlung der Kommission. Beim Thema der Beamtinnen und Beamten müssen wir jedoch ehrlich über die Realitäten sprechen. Auch wenn ich das von der Kommission formulierte Idealbild einer Erwerbstätigenversicherung, die Beamte einschließt, perspektivisch für richtig halte, ist eine kurzfristige Einbeziehung aus mehreren Gründen, wie sie selbst betont, kaum machbar. Einerseits gibt es hohe verfassungsrechtliche Hürden zum Berufsbeamtentum. Andererseits erfolgen die meisten Verbeamtungen auf Länderebene, worauf wir im Bundestag keinen direkten Einfluss haben. Das größte Hindernis ist jedoch finanzieller Natur: Die öffentlichen Haushalte müssten für eine lange Übergangsphase eine doppelte Last tragen – die Zahlung der laufenden Pensionen und gleichzeitig die vollen Beiträge zur gesetzlichen Rente für die aktiven Beamten. Das ist bei der derzeitigen Haushaltslage schlicht nicht darstellbar. 

Genau deshalb setze ich mich persönlich dafür ein, dass wir stattdessen die kurzfristig umsetzbaren Empfehlungen der Kommission angehen, um sehr schnell spürbare Gerechtigkeit herzustellen. Das bedeutet vor allem "wirkungsgleiche Reformen". Es kann beispielsweise nicht sein, dass das Rentenniveau seit dem Jahr 2000 durch Formeländerungen um rund zehn Prozent gesunken ist, der maßgebliche Ruhegehaltshöchstsatz für Beamtenpensionen aber nur um fünf Prozent. Dieser Unterschied muss ausgeglichen werden. Zudem bin ich der Meinung, dass wir Verbeamtungen – wie von der Kommission vorgeschlagen – künftig streng auf hoheitliche Aufgaben, also die sogenannte Eingriffsverwaltung wie etwa bei der Polizei, beschränken sollten. Darüber hinaus müssen Bund und Länder verpflichtet werden, ausreichende Pensionsrücklagen zu bilden, um kommende Generationen nicht zu belasten. Auch halte ich es für gerechter, dass Beamte künftig mindestens fünf statt bisher nur zwei Jahre in einem Amt verbracht haben müssen, um die Pension auf Grundlage dieses Amtes zu erhalten. Um eine faire Lastenverteilung zwischen den Systemen zu erhalten, wäre auch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Beamte als mittelfristige Lösung denkbar.

Wir dürfen bei all diesen Diskussionen das große Ganze nicht aus dem Blick verlieren: Der demografische Wandel setzt unser aktuell noch rein umlagefinanziertes System enorm unter Druck. Wenn die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand gehen und von immer weniger Beitragszahlern finanziert werden müssen, drohen ohne Reformen sinkende Renten bei gleichzeitig explodierenden Belastungen für Erwerbstätige und den Bundeshaushalt. Deshalb unterstütze ich auch die zentrale Trendwende, die die Kommission vorgeschlagen hat: Die Einführung der neuen gesetzlichen Kapitalrente mit individuellen Konten.

Die Bundesregierung wird die Empfehlungen der Kommission nun in den Gesetzgebungsprozess einbringen. Sie können sich darauf verlassen, dass ich diesen Prozess im Bundestag intensiv im Sinne der Generationengerechtigkeit und Finanzierbarkeit begleiten werde.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Position transparent darlegen, und danke Ihnen nochmals für Ihr Engagement in dieser so wichtigen Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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