Wie stehen sie zum Vertrauensschutz für meinen Jahrgang 1963 zur abschlagsfreien Rente?
Sehr geehrter Herr V.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.
Der Vertrauensschutz bei der Altersvorsorge ist ein hohes Gut. Viele Menschen haben ihre persönliche Lebens- und Berufsplanung über Jahrzehnte an den geltenden gesetzlichen Regelungen ausgerichtet. Deshalb müssen Änderungen im Rentenrecht mit Augenmaß erfolgen und dürfen nicht dazu führen, dass kurz vor dem Renteneintritt berechtigte Erwartungen enttäuscht werden.
Gerade für die Jahrgänge, die sich bereits in der letzten Phase ihres Erwerbslebens befinden – wie der Jahrgang 1963 –, halte ich es für wichtig, dass politische Entscheidungen verlässlich und planbar bleiben. Wer über viele Jahre seine Erwerbsbiografie und Vorsorge an den bestehenden Regelungen ausgerichtet hat, muss sich grundsätzlich auf diese verlassen können. Ein angemessener Vertrauensschutz sollte daher bei künftigen Reformen berücksichtigt werden.
Gleichzeitig stehen wir vor der Aufgabe, unser Rentensystem angesichts des demografischen Wandels langfristig finanzierbar zu halten. Die Menschen werden im Durchschnitt älter und beziehen dadurch länger Rente, während gleichzeitig weniger Erwerbstätige die Renten finanzieren. Deshalb brauchen wir Reformen, die sowohl generationengerecht als auch sozial ausgewogen sind.
Unser Ziel muss es sein, die gesetzliche Rentenversicherung nachhaltig zu stabilisieren, ohne dabei diejenigen zu benachteiligen, die sich auf die geltenden Regelungen verlassen haben. Reformen sollten deshalb vor allem mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf gelten und nicht zulasten derjenigen gehen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen.
Für mich gehören deshalb Verlässlichkeit, Planbarkeit und Generationengerechtigkeit untrennbar zusammen. Nur so können wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unser Rentensystem erhalten und gleichzeitig dessen langfristige Stabilität sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings
