Label
Wie rechtfertigen Sie die Änderungen zum GKV-Stabilisierungsgesetz in der Psychotherapie, wenn man die massiven Folgekosten (wirtschaftlich und menschlich) in Betracht zieht?

Günter Krings, 2025
Günter Krings
CDU
89 %
25 / 28 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Sarah C. •

Wie rechtfertigen Sie die Änderungen zum GKV-Stabilisierungsgesetz in der Psychotherapie, wenn man die massiven Folgekosten (wirtschaftlich und menschlich) in Betracht zieht?

Sehr geehrter Herr Krings,

Die gesetzliche Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen sollen gestrichen werden. Dies würde z.B bedeuten, dass anstatt 30 Patienten, nur noch ca. 18 Patienten pro Woche gesehen werden. Sowohl menschlich, als auch wirtschaftlich hat dies langfristig massive negative Folgen. Gerne würde ich erfahren, wie so eine Veränderung aus Ihrer Sicht vertretbar ist, bzw. was Sie und Ihre Partei aktiv dafür tun, dass solche Veränderungen NICHT in Kraft treten?
https://www.psychotherapieverbund.de/todesstoss

Mit freundlichen, aber besorgten Grüßen
Sarah C.
M.Sc Psychologie & Psychotherapeutin i.A.

Günter Krings, 2025
Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau C.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und Ihre offenen, eindringlichen Hinweise zu den geplanten Änderungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung im Rahmen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Ich weiß es sehr zu schätzen, dass Sie sich die Zeit nehmen, Ihre Erfahrungen aus der Praxis und Ihre Sorgen mit mir zu teilen.

Mit dem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken wurde eine der umfassendsten Reformen der Gesetzlichen Krankenversicherung seit vielen Jahren auf den Weg gebracht. Grundlage hierfür sind die Empfehlungen einer Expertenkommission, die auf Basis des Koalitionsvertrages eingesetzt wurde. Ziel der Reform ist es, die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft zu sichern und den weiteren Anstieg der Beitragssätze zu begrenzen. Ohne Gegenmaßnahmen droht bis zum Jahr 2030 eine Finanzierungslücke von bis zu 40 Milliarden Euro. Steigende Sozialversicherungsbeiträge würden Arbeitnehmer, Arbeitgeber und den Wirtschaftsstandort Deutschland gleichermaßen belasten.

Wer unser solidarisches Gesundheitssystem erhalten möchte, muss deshalb jetzt strukturelle Veränderungen vornehmen. Gleichzeitig erleben viele Menschen bereits heute lange Wartezeiten, eingeschränkte Terminverfügbarkeiten und regionale Versorgungsengpässe. Deshalb reicht es nicht aus, lediglich zusätzliche Mittel bereitzustellen. Vielmehr müssen die vorhandenen Ressourcen effizienter eingesetzt, Bürokratie reduziert, Doppelstrukturen abgebaut und die Vergütungsentwicklung stärker an den finanziellen Möglichkeiten der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet werden. Ziel ist kein kurzfristiges Sparprogramm, sondern eine nachhaltige Reform, die sowohl die Versorgung als auch die Finanzierbarkeit unseres Gesundheitssystems langfristig sichert.

Mir ist bewusst, dass die vorgesehenen Änderungen im Bereich der ambulanten Psychotherapie viele berechtigte Fragen aufwerfen. Insbesondere die Versorgung psychisch erkrankter Menschen und die oftmals langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz sind seit Jahren ein ernstes Problem. Ihre Sorge, dass einzelne Maßnahmen die Versorgung zusätzlich erschweren könnten, kann ich daher gut nachvollziehen.

Gleichzeitig muss jedoch berücksichtigt werden, dass auch die psychotherapeutische Versorgung Teil eines Gesamtsystems ist, das dauerhaft finanzierbar bleiben muss. Die vorgesehenen Änderungen sind deshalb keine Frage mangelnder Wertschätzung gegenüber Ihrer wichtigen Arbeit, sondern Ausdruck der schwierigen finanzpolitischen Rahmenbedingungen. Langfristig wird es jedoch nicht ausreichen, allein über Vergütungsfragen zu sprechen. Entscheidend wird sein, die Versorgungsstrukturen weiterzuentwickeln, Patientinnen und Patienten zielgerichteter zu steuern und ergänzende Angebote – etwa Gruppenangebote oder digitale Gesundheitsanwendungen – sinnvoll einzubinden. Diese Themen sollen im weiteren Verlauf der Gesundheitsreform ebenfalls aufgegriffen werden.

Die von Ihnen angesprochenen Änderungsanträge vom 10. Juli beziehungsweise die dort vorgeschlagenen Anpassungen werde ich mir im parlamentarischen Verfahren noch einmal genau ansehen. Mein Abstimmungsverhalten zu einem so umfassenden Reformgesetz kann sich jedoch nicht an einer einzelnen Regelung orientieren. Maßgeblich ist für mich die Gesamtbewertung der Reform und die Frage, ob sie insgesamt geeignet ist, die medizinische Versorgung langfristig zu sichern und gleichzeitig die finanzielle Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten. Selbstverständlich werden die von Ihnen vorgetragenen Argumente und Erfahrungen dabei in meine weitere Abwägung einfließen.

Vielen Dank nochmals für Ihre Frage, Ihre Hinweise und Ihr tägliches Engagement für die Versorgung psychisch erkrankter Menschen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

Was möchten Sie wissen von:
Günter Krings, 2025
Günter Krings
CDU

Weitere Fragen an Günter Krings