Können Sie sich bitte für der Erhalt der einjährigen Spekulationsfrist bei Bitcoin einsetzen?
Sehr geehrter Herr Krings ,
ich sorge für mich und meine Familie privat vor. Insbesondere mit Bitcoin, wo ich einen Sparplan habe, der mir auch in der Rente ein Polster geben soll.
Ich habe in Bitcoin investiert, insbesondere aufgrund der Tatsache, das diese nach der einjährigen Spekulationsfrost steuerfrei sind.
Ich denke die CDU sollte am besten wissen, das private Altersvorsorge absolut wichtig ist und die Abschaffung der Haltefrist für mich ein Desaster wäre.
Außerdem haben wir als Deutschland die Digitalisierung, Ki und eMobilität bereits verpennt und nun wollen die Sozialdemokraten auch noch den Krypto-Standort Deutschland kaputt machen, halten Sie das auf.
Vielen Dank
René H.
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre kritischen Hinweise zu den aktuellen Diskussionen über die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen.
Ich kann nachvollziehen, dass die Berichte über eine mögliche Abschaffung der bisherigen einjährigen Haltefrist bei privaten Veräußerungsgeschäften für Verunsicherung sorgen. Gerade bei langfristigen Anlagen ist die Frage des Vertrauens in stabile Rahmenbedingungen von großer Bedeutung.
Ich habe mich zu diesem Thema mit den zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausgetauscht. Dort wird die aktuelle Diskussion ebenfalls aufmerksam verfolgt. Wichtig ist: Derzeit liegt noch kein konkreter Gesetzentwurf vor. Daher sind viele Details, insbesondere zu möglichen Übergangsregelungen, zur Behandlung bestehender Bestände, zur Verlustverrechnung oder zu möglichen Bagatellgrenzen, noch offen.
Die grundsätzliche Einordnung der Fachpolitiker ist, dass eine Änderung der steuerlichen Behandlung von Kryptowerten sorgfältig geprüft werden muss. Die bisherige einjährige Haltefrist ist kein Sonderprivileg für Kryptowährungen, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte. Wer diese Systematik ändern möchte, muss nachvollziehbar begründen, warum Kryptowährungen steuerlich anders behandelt werden sollen als andere Wirtschaftsgüter wie Gold, Kunst oder Oldtimer.
Zudem muss berücksichtigt werden, dass Kryptowährungen sehr unterschiedliche Ausprägungen haben. Bitcoin, Stablecoins, tokenisierte Wertpapiere, NFTs oder Erträge aus DeFi-Anwendungen lassen sich nicht ohne Weiteres über einen einheitlichen Kamm scheren. Eine pauschale Neuregelung müsste daher handwerklich sauber ausgestaltet sein und den unterschiedlichen wirtschaftlichen Sachverhalten gerecht werden.
Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion wird entscheidend sein, dass eine mögliche Neuregelung einfach, nachvollziehbar, praktikabel und innovationsfreundlich ausgestaltet wird. Eine rückwirkende Belastung bereits getätigter Investitionen beziehungsweise eine Besteuerung von Altbeständen wäre dabei besonders kritisch zu betrachten. Änderungen müssen mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in verlässliche Rahmenbedingungen vereinbar sein.
Auch die Frage möglicher verfassungsrechtlicher Bedenken wird im weiteren Verfahren eine wichtige Rolle spielen. Die bloße Erzielung zusätzlicher Steuereinnahmen kann kein ausreichender Grund sein, eine bewährte steuerliche Systematik ohne überzeugende Begründung grundlegend zu verändern.
Sobald ein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, werden wir diesen daher sehr genau prüfen und uns für eine ausgewogene Lösung einsetzen. Haben Sie jedenfalls vielen Dank, dass Sie noch einmal auf dieses komplexe Thema hingewiesen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings
