![Günter Krings Dr. Günter Krings MdB, 2021](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/foto-wahlplakat-btw21.jpg?itok=scG4fvfx)
(...) Bei der Einbürgerung von Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union wird generell nicht mehr zur Voraussetzung der Einbürgerung gemacht, dass zuvor die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben wird. Die Frage, ob mit der deutschen Einbürgerung die Staatsangehörigkeit des anderen Mitgliedstaates fortbesteht, hängt allein davon ab, ob dessen Recht dies zulässt. (...)